Der Weiterbilder in der Praxis hat aktuell eine Weiterbildungsermächtigung für ambulante Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung aus dem Jahr xy (2009, 2014 oder was weiß ich was in deinem Bundesland aktuell für Derma gilt) und nicht nach der Weiterbildungsordnung 2020. Demgemäß kannst du aktuell dort keine Weiterbildungszeit nach WBO 2020 absolvieren. Wenn du später deine Anmeldung zur FA-Prüfung nach den Bedingungen der WBO 2020 tätigen willst, kann es sein, dass dir Weiterbildungszeiten, die bei einem Weiterbildungs-Ermächtigten nach alter WBO und zur Zeit der Gültigkeit einer älteren WBO abgeleistet worden sind, als gleichwertig im Sinne der üblicherweise in §10 der jeweiligen Weiterbildungsordnungen niedergelegten Bestimmungen anerkannt werden, oder dass sogar in die WBO konkrete Übergangsbestimmungen aufgenommen werden, die dir die nachträgliche Anerkennung ausdrücklich erlauben, aber garantiert ist das nicht. Dagegen hast jemand, der nach der alten WBO seine Weiterbildung begonnen hat, üblicherweise die Möglichkeit, seine Weiterbildung für eine (im allgemeinen sehr lang bemessene) Übergangszeit noch nach der alten WBO abzuschließen (aber das willst du anscheinend nicht).
Rein subjektiv würde ich persönlich mit der Ärztekammer konkret Rücksprache über die Möglichkeiten halten, wobei die sich zu keinen festen Zusagen hinreißen lassen werden, solange die neue WBO noch nicht mal verabschiedet ist. Das (in meinen Augen eher geringe) Risiko der Nicht-Anerkennung würde ich eingehen, wenn ich unbedingt in die Praxis wollen würde. Wobei man aus meiner Sicht bedenken sollte, dass der Wechsel in die Praxis (gerade als Berufsanfänger) das Leben nicht unbedingt einfacher machen muß. Insofern würde ich wahrscheinlich eher versuchen, wenigstens mal ein halbes Jahr in der Klinik durchzuhalten und Erfahrungen zu sammeln, statt jetzt mit evtl. überzogenen Hoffnungen in eine Praxis zu gehen, in der ebenfalls nicht gekuschelt wird.