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Hallo,
bitte beachten: bei der neuen WBO werden zwar nicht stationäre Weiterbildung verlangt aber dafür bestimmte Kompetenzen. MAn muss WEiterbildungsberechtigungen für diese Kompetenzen aufweisen, um darin weiterbilden zu können. Wahrscheinlich wird es auch in der Dermatologie weiterhin viele BEreiche geben in denen es kaum WEiterbildungsberechtigungen auußerhalb von Kliniken geben wird. Dies ist aktuell noch absolut unklar, wie das ausgestaltet wird. Es ist absolut nicht sicher, dass man praktisch wirklich seine gesamte Weiterbildung in Praxen absolvieren wird können. Es ist je nach Bundesland vermutlich auch unterschiedlich. Welche Kompetenzen, welche PRaxis in der Übergangszeit (3 Jahre) vermitteln kann bzw. bescheinigen kann, ist noch unklar bzw. unbekannt.
Alle Praxen müssen bis spätestens 3 Jahre nach Übergang eine neue WB Ermächtigung beantragen. Welche WBE sie dann haben werden, kann dir heute niemand sagen. Da moderne medikamentöse Tumortherapie und Biologika Therapie nur in sehr geringem Ausmaß in der Niederlassung durchgeführt werden, erscheint es mir hier fragwürdig Weiterbildungskompetenzen hier in der BReite in der Niederlassung zu sehen (abgesehen von Spezialpraxen). Ich wäre daher an deiner STelle hier eher vorsichtig und zurückhaltend. WEiterbildungszeiten in der Klinik sollte man versuchen zu nutzen. Auch nach neuer WBO werden diese vermutlich häufig notwendig und meiner Meinung nach immer sinnvoll sein. In der Praxis sitzt man dann noch bis zur Rente. Die andere Seite besser zu kennen, schadet da sicher nicht.
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)