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Naja, rechtens ist das vermutlich im Prinzip. Aber wir wollen mal nicht unterschlagen, dass der Arbeitgeber sein Verschulden (ausreichende Besetzung, damit das AZG zumindest mit Opt-out eingehalten wird) auf den Mitarbeiter (Anfallen von Minusstunden oder weniger Vergütung bei Freistellung) abwälzen will. Da klappt einem ja schon die Kinnlade runter.
Ich würde mich definitiv juristisch beraten lassen und dem Arbeitgeber für die Zukunft klarmachen, dass ich nicht mehr Stunden arbeite als im AZG vorgesehen. Sprich: Weniger Dienste.