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Thema: Opt Out

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich hoffe, Du bist in schallendes Gelächter ausgebrochen und hast das Gespräch beendet.



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  2. #17
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von philfanatic Beitrag anzeigen
    Ja, mir wurde heute ein "großzügiges" Angebot unterbreitet (telefonisch). Jetzt soll ich freigestellt werden und von den zukünftigen Diensten werden 3h im Bereitschaftsdienst nicht vergütet und stattdessen als Überstunden aufgeschrieben, damit ich so die Minusstunden kompensieren kann. Nett.
    Von dem Angebot hast du erstmal keinen Nachteil, ich würde nur darauf bestehen dass die Zuschläge für die 3h abgegolten werden und den AG gleich darauf hinweisen dass das ausgleichen eine Weile dauert (das "abarbeiten" der Minusstunden dauert ja ohne OptOut auch eine ganze Weile)



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  3. #18
    Banned
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    Ich würde das großzügige Angebot ausschlagen. Mal sehen, was sie dann machen. Wenn die Verwaltung versucht, alles auch ohne Deine Zustimmung umzusetzen, würde ich gleich mit juristischen Konsequenzen drohen (Anzeige wegen Unterschlagung etc.). Außerdem empfehle ich Dir, alles in schriftlicher Form zu verlangen, und nichts am Telefon zu besprechen.



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  4. #19
    Dunkelkammerforscher
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    Also, ich fasse mal zusammen:
    Du hast OptOut unterschrieben und mit Datum 1.1.19, in der Zeit bis August 2019 hattest du eine Durchschnittliche WAZ von 55h und bist damit über den 52h. Der Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate, insofern kann dich die Klinik bei vollem Gehalt freistellen um keine Verletzung des Arbeitszeitgesetz zu riskieren. Natürlich sind das Minusstunden wenn du dafür Geld erhälst, das ist alles korrekt. Natürlich können diese Minusstunden auch mit Diensten in der Zukunft oder Überstunden verrechnet werden, in welchem Umfang und wie lange muss ggf. ein Anwalt prüfen.

    Da du unterschrieben hast und vermutlich nicht nachweisen kannst, dass es rückdatiert wurde hast du eigentlich aus meiner Sicht alle Trümpfe aus der Hand gegeben... andere Meinungen?

    Ich sehe bei dem ganzen noch nicht, wie man in der Situation ist in schallendes Gelächter auszubrechen, das Gespräch zu beenden oder mit juristischen Konsequenzen drohen kann. Natürlich darf der Arbeitgeber einen mit Minusstunden frei stellen wenn er ansonsten das Arbeitszeitgesetz verletzt, er muss es sogar. Da du nicht mehr nachweisen kannst, dass du gar nicht zugestimmt hattest wird es vermutlich schwierig etwas anderes zu beweisen.

    Wie gesagt: Las dich juristisch beraten, das kostet für eine Erstberatung in der Regel keine Unsummen, ist vermutlich steuerlich absetzbar und dann hast du mehr Klarheit.



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  5. #20
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, rechtens ist das vermutlich im Prinzip. Aber wir wollen mal nicht unterschlagen, dass der Arbeitgeber sein Verschulden (ausreichende Besetzung, damit das AZG zumindest mit Opt-out eingehalten wird) auf den Mitarbeiter (Anfallen von Minusstunden oder weniger Vergütung bei Freistellung) abwälzen will. Da klappt einem ja schon die Kinnlade runter.
    Ich würde mich definitiv juristisch beraten lassen und dem Arbeitgeber für die Zukunft klarmachen, dass ich nicht mehr Stunden arbeite als im AZG vorgesehen. Sprich: Weniger Dienste.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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