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Thema: Opt Out

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    [...]Der Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate, insofern kann dich die Klinik bei vollem Gehalt freistellen um keine Verletzung des Arbeitszeitgesetz zu riskieren. Natürlich sind das Minusstunden wenn du dafür Geld erhälst, das ist alles korrekt. Natürlich können diese Minusstunden auch mit Diensten in der Zukunft oder Überstunden verrechnet werden, in welchem Umfang und wie lange muss ggf. ein Anwalt prüfen.[...]
    Das kommt darauf an, es könnte auch schlicht Annahmeverzugslohn fällig werden. Der Arbeitgeber verhält sich nämlich treuewidrig, wenn er weiter Dienste anordnet und ausbezahlt und dann Regelarbeitszeit abzieht. Der Arbeitgeber ist nämlich zur vertragsgemäßen Beschäftigung verpflichtet, kommt er dem nicht nach, dann schuldet er Annahmeverzugslohn. Der Bereitschaftsdienst ist tarifvertraglich auch kein Substitut der Regelarbeitszeit (vgl. z.B. § 10 I 1 TV-Ärzte/VKA "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit"), damit muss zuerst das Extra wegfallen bevor Regelarbeitszeit verkürzt werden kann. Handelt der Arbeitgeber anders, dann schuldet er Annahmeverzugslohn.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    Also ich kann die Kommentare dass die Lösung ok ist nicht wirklich verstehen. Nach der Logik könnte man ja dich auch nur noch für Nachtdienste einteilen und deine 100 Dienste im Jahr dann mit Zeitausgleich unter Tag kompensieren.

    Ich würde denen erklären dass du quasi ohne Vorteil schon entgegen gekommen bist mit 52 Wochenstunden und dass der Umstand dass du trotzdem drüber liegst damit zeigt dass du zu häufig für Dienste eingeteilt wirst und nun halt entsprechend einen Dienst pro Monat weniger machst bis du wieder auf 52 Stunden bist. Die Alternative ist kein opt out zu unterschreiben dann machst du nämlich einfach im Dezember gar keine Dienste...



  3. #23
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    @Docdoc84 nicht vergessen: meist hat ein opt-out eine Kündigungsfrist von 6(!!!!) Monaten



  4. #24
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Docdoc84 Beitrag anzeigen
    Also ich kann die Kommentare dass die Lösung ok ist nicht wirklich verstehen. Nach der Logik könnte man ja dich auch nur noch für Nachtdienste einteilen und deine 100 Dienste im Jahr dann mit Zeitausgleich unter Tag kompensieren.

    Ich würde denen erklären dass du quasi ohne Vorteil schon entgegen gekommen bist mit 52 Wochenstunden und dass der Umstand dass du trotzdem drüber liegst damit zeigt dass du zu häufig für Dienste eingeteilt wirst und nun halt entsprechend einen Dienst pro Monat weniger machst bis du wieder auf 52 Stunden bist. Die Alternative ist kein opt out zu unterschreiben dann machst du nämlich einfach im Dezember gar keine Dienste...
    Das ist keine Lösung, da der AG damit nicht im Ausgleichszeitraum eine zulässige WAZ erreicht und damit eine Geldstrafe riskiert. Insofern wird er sich darauf nicht einlassen. Da ist Autolyse's Einwand überzeugender, nur wird das ohne Anwalt nicht gehen.

    Edit: nur als Hinweis... bei einer Kündigung sind Minusstunden das Problem des AG. Wird dir nicht vom Lohn abgezogen o.ä
    Geändert von FirebirdUSA (25.10.2019 um 23:55 Uhr)



  5. #25
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    Zitat Zitat von philfanatic Beitrag anzeigen
    Ja, mir wurde heute ein "großzügiges" Angebot unterbreitet (telefonisch). Jetzt soll ich freigestellt werden und von den zukünftigen Diensten werden 3h im Bereitschaftsdienst nicht vergütet und stattdessen als Überstunden aufgeschrieben, damit ich so die Minusstunden kompensieren kann. Nett.
    Ist diese regelung denn so schlecht? Wenn ich einen teil meiner dienstvergütungen in zusätzliche urlaubstage umwandeln könnte, würde ich das sofort machen.



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