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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebes Forum, ich habe mich endgültig beschlossen, in der Probezeit in diesem Monat zu kündigen. Da bei uns aber der Dienstplan bis März 2020 steht, frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, die eingeplanten Nacht-/WE-Dienste trotzdem zu leisten? Ich meine, klar kann und darf ich fristgerecht kündigen und bin in 14 Tagen sauber raus. Aber kann die Klinik Schadenersatz für die nicht geleisteten Dienste o.Ä. fordern? Danke im Voraus!



  2. #2
    zurück in der Berufswelt
    Registriert seit
    15.07.2010
    Semester:
    Kinder Kuschelzeit
    Beiträge
    1.656
    Ich denke nein.
    Wenn du schwanger werden solltest,muss auch das die Verwaltung akzeptieren.
    Ich denke,mit der langfristigen Planung geht es auch um die Bedingung bei der letzten VKA Verhandlung.Bei kurzfristigen Änderungen gibt es Zuschläge.
    Aber es gibt Kollegen im Forum, die sich besser auskennen als ich.



  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.296
    Raus ist raus...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.12.2004
    Ort
    Berlin
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    FA
    Beiträge
    6.067
    Das ist ja nicht dein Problem. Probezeit ist Probezeit.
    Verrückte Idee, aber dein Chef hätte ja auf die Idee kommen können und mit dir ein Gespräch vereinbaren um die ersten 4-5 Monate zu reevaluieren. Wie es dir gefällt, ob du bleiben möchtest etc. pp. Dann hätte er sich rechtzeitig um Ersatz kümmern können.

    Hat mein alter Chef tatsächlich gemacht. Allerdings nur in der Probezeit. Bei sonst auslaufenden Verträgen hat er gepennt.
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



  5. #5
    Platin Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Balkonien
    Beiträge
    821
    Pactum et servanda - oder andersherum: Solange ihr eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart habt ist der Dienstplan nicht dein Problem.
    Ich denke, solange die meisten Kliniken zunächst immer nur befristete Verträge für 1-4 Jahre mit Ärzten abschließen, braucht man keinerlei schlechtes Gewissen zu haben, wenn man dann seinerseits von den kurzen Kündigungsfristen Gebrauch macht. Deshalb ist das etwaige Rumgeheule von Chef oder Dienstplanern doch nur dummes Geheuchel: Ihr als Arbeitsnehmer hättet ja gerne sofort einen unbefristeten Vertrag (im öffentlichen Dienst gerne auch mit expliziten Ausschluss einer Kündigung ohne triftigen Grund oder im Beamtenstatus ) zugestimmt, aber wenn die Klinik nicht will, dann muss sie halt auch mit den Konsequenz leben...



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