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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nope- nur noch über Arbeitnehmerüberlassung oder Angestelltenverhältnis speziell für diese Dienste.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #12
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    Und die Nebentätigkeit müßte der neue Arbeitgeber ja genehmigen. Je nach den Gesamt-Umständen kann es sein, dass das nicht so ein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber ist, wenn man dem sagt, ach übrigens, ich will aber die ersten paar Monate noch Dienste bei meinem Ex-Arbeitgeber machen....



  3. #13
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Nope- nur noch über Arbeitnehmerüberlassung oder Angestelltenverhältnis speziell für diese Dienste.
    das meinte ich doch.

    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Und die Nebentätigkeit müßte der neue Arbeitgeber ja genehmigen. Je nach den Gesamt-Umständen kann es sein, dass das nicht so ein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber ist, wenn man dem sagt, ach übrigens, ich will aber die ersten paar Monate noch Dienste bei meinem Ex-Arbeitgeber machen....
    Solange es nicht gerade die Konkurrenzklinik ist und es arbeitszeitgesetzkonform ist, kann der neue AG es nicht verbieten.



  4. #14
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    Haupt-Augenmerk meines Spruchens vom "Genehmigen" war nicht, dass der neue Arbeitgeber es genehmigt, sondern dass man das ja nicht unabhängig vom neuen Arbeitgeber machen kann, sondern ansprechen muß. Und so eine Ansage wäre halt (meistens) kein guter Einstieg, rechtliche Seite hin oder her.



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