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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
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    Das Widerspruchsverfahren ist nur ein technisches Vorgeplängel. Erst das Klageverfahren führt zum Erfolg.
    Wer nicht bereit zur Klage ist, der darf sich die Mühe des Widerspruchsverfahrens sparen.



  2. #57
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    Zitat Zitat von Amadeus-Klein Beitrag anzeigen
    Das Widerspruchsverfahren ist nur ein technisches Vorgeplängel. Erst das Klageverfahren führt zum Erfolg.
    Wer nicht bereit zur Klage ist, der darf sich die Mühe des Widerspruchsverfahrens sparen.
    Hallo Amadeus, danke für deinen Beitrag. Woher weißt du das? Hast du bereits ein Widerspruchs/Rechtsverfahren hinter dir?



  3. #58
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    Ich kann Deine Motivationen, mir diese Frage zu stellen, nachvollziehen. Dennoch muss ich Dir aus Gründen, die ich hier nicht darlegen kann, eine Antwort verweigern.
    Wichtig ist: Rechnet nicht damit, im Widerspruchsverfahren zum Erfolg zu kommen. Allein das nachfolgende Klageverfahren verspricht, den oder die fehlenden Punkte zu erlangen. Meistens im Wege eines Vergleichs, der unter anderem eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet.
    Ich denke, damit sollten alle Fragen beantwortet sein.



  4. #59
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    Zitat Zitat von Amadeus-Klein Beitrag anzeigen
    Ich kann Deine Motivationen, mir diese Frage zu stellen, nachvollziehen. Dennoch muss ich Dir aus Gründen, die ich hier nicht darlegen kann, eine Antwort verweigern.
    Wichtig ist: Rechnet nicht damit, im Widerspruchsverfahren zum Erfolg zu kommen. Allein das nachfolgende Klageverfahren verspricht, den oder die fehlenden Punkte zu erlangen. Meistens im Wege eines Vergleichs, der unter anderem eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet.
    Ich denke, damit sollten alle Fragen beantwortet sein.
    Was ein schwachsinn. Bitte fallt nicht auf sowas hinein.

    Das Klageverfahren wird ebenfall keinen große Aussicht auf Erfolg haben. Eine erfoglreiche Klage wird aber defintiv nicht mir einer Verschwiegenheitspflicht versehen.

    Lasst euch nicht teure Klageverfahren andrehen mit minimaler Chance auf Erfolg.
    Durch die Anfechtung der Fragen wurden die Klage kritischen Fragen bereits eleminiert und eine Klage so gut wie aussichtslos



  5. #60
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    Zitat Zitat von Zaphir Beitrag anzeigen
    Was ein schwachsinn. Bitte fallt nicht auf sowas hinein.

    Das Klageverfahren wird ebenfall keinen große Aussicht auf Erfolg haben. Eine erfoglreiche Klage wird aber defintiv nicht mir einer Verschwiegenheitspflicht versehen.

    Lasst euch nicht teure Klageverfahren andrehen mit minimaler Chance auf Erfolg.
    Durch die Anfechtung der Fragen wurden die Klage kritischen Fragen bereits eleminiert und eine Klage so gut wie aussichtslos
    Das Klageverfahren wird ebenfall keinen große Aussicht auf Erfolg haben. Eine erfoglreiche Klage wird aber defintiv nicht mir einer paar7168Verschwiegenheitspflicht versehen.

    Lasst euch nicht teure Klageverfahren andrehen mit minimaler Chance auf Erfolg.
    Durch die Anfechtung der Fragen wurden die Klage kritischen Fragen bereits eleminiert und eine Klage so gut wie aussichtslos[/QUOTE]

    Kein einziger Satz hiervon ist korrekt.
    Klageverfahren haben durchaus Aussicht auf Erfolg, wobei ich auch einen Vergleich mit dem Inhalt, dass die zum Bestehen fehlenden Punkte zugebilligt werden, als Erfolg werte
    Das ein Vergleich keine Verschwiegenheitspflicht beinhalten könnte, ist schlicht eine Fehlinformation.
    Teuer ist so eine Klageverfahren eigentlich auch nicht. Gewinnt man es durch Urteil, so zahlt der Kläger nichts. Wird der Streit durch Vergleich beigelegt, so werden die Kosten zwischen den Beteiligten meistens halbiert. Verliert man den Rechtsstreit durch Urteil, so trögt der Kläger die vollen Kosten. Diese belaufen sich insgesamt auf rund 6000 Euro.
    Angesichts dessen, um was es geht, nämlich die Zulassung zum Arztberuf, bei dem diese 6000 Euro dem Gegenwert von 1 bis 2 Monatseinkommen entsprechen, ist dies erstaunlich billig.
    Zumindest wird sich niemand ernsthaft wegen des Kostenrisiko von einer Klage abschrecken lassen müssen.



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