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  1. #21
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    Zitat Zitat von cpd97 Beitrag anzeigen
    Wenn das IMPP nachträglich noch eine Frage aus der Wertung nähme, müssten ja theoretisch 6000 Zeugnisse neu gedruckt und verschickt werden. Das ist, soweit ich weiß, noch nie vorgekommen und ich kann mir gut vorstellen, dass die, bevor das passiert, erstens durch alle Instanzen gehen und zweitens dir eher einen Vergleich anbieten, also dass dir der fragliche Punkt zugestanden wird, wenn du zu Stillschweigen darüber verpflichtest, in dem Sinne, dass nur du davon profitierst. Aber das kann auch eine Verschwörungstheorie von mir sein...

    Außerdem musst du dir mal überlegen, was passiert, wenn die von dir angefochtenen Fragen tatsächlich aus der Wertung genommen werden: Du bekommst zwar dadurch mehr Punkte, deine individuelle Noten- bzw. Bestehensgrenze verändert sich aber auch. Ich hatte bspw. alle aus der Wertung genommenen Fragen "richtig", das hat aber nichts daran geändert, dass mir ein Punkt zur besseren Note fehlte, mit sowie ohne diese Fragen.
    Wow ja das ist echt viel Arbeit. Ich möchte nicht dass die aus der Wertung genommen werden, sondern dass 2. Antwortsmöglichkeit auch akzeptiert wird somit ich 189 Punkten erreichen kann (oder heißt das auch das es dann wieder aus der Wertung genommen werden soll? Verstehe dieses System nicht ganz) oder wenn sie aus der Wertung genommen wären, würde sich die Bestehensgernze 3 Punkte runterziehen und somit 186 Punkten zum bestehen reichen würden?



  2. #22
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    Schau mal, wenn du eine Frage anfichtst, dann möchtest du ja, dass neben (nicht anstatt) der offiziellen auch eine alternative Antwortmöglichkeit gelten gelassen wird. Ich behaupte nicht, das System vollumfänglich verstanden zu haben, nachdem das IMPP die Notengrenzen festlegt, aber für dich zum Vergleich:

    Ich habe X Punkte und für die bessere Note bräuchte man X + 1. Dadurch, dass ich die aus der Wertung genommenen Fragen alle richtig hatte, hätte ich eigentlich X + 4 Punkte, auf meinem Zeugnis waren die aber gar nicht berücksichtigt. Da stand nur, wie viele Fragen ich von den tatsächlich gewerteten Fragen richtig beantwortet habe. Das liegt daran, dass sich die Noten- und Bestehensgrenze verschiebt, je nach dem, ob du die aus der Wertung genommenen fragen "richtig" oder "falsch" (also ganz falsch, keine der gültigen Antwortmöglichkeiten) beantwortet hast. Hattest du so eine Frage falsch, profitierst du, weil sich der Anteil deiner richtig beantworteten Fragen insgesamt erhöht. Hattest du sie richtig, ändert sich nichts an deiner Note.



  3. #23
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    aber wie wäre es denn wenn diese 3 Fragen, die ich laut IMPP falsch geantwortet habe, aus der Wertung genommen wurden? Dann wäre doch die Bestehensgrenze für mich mit Nachteilsausgleich 186 Punkten anstatt 189 (da ich die andere 4 rausgenommene Fragen richtig geantwortet habe). würde ich denn wieder nicht bestehen? #mindblown



  4. #24
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    "Nachteilsausgleich" heißt, dass du nicht dadurch benachteiligt wirst, dass Fragen aus der Wertung genommen werden, die du richtig beantwortet hattest. Das heißt aber nicht, dass du davon einen Vorteil hättest.

    Du kannst ja sehen, wie sich die Notengrenzen verschieben, je nach dem, wie viele der ungültigen Fragen du richtig hattest. Mit jeder ungültigen Frage, die du richtig hattest, verschiebt sich jede Notengrenze um einen Punkt nach oben. Es kommt auf die gültigen Fragen an, die du richtig beantwortet hast, nicht die ungültigen.

    Edit: Ich gehe mal davon aus, dass die 3 Fragen, von denen du sprichst, "richtig" in dem Sinne hättest, dass du die von dir gegebene Antwortmöglichkeit als ebenfalls richtig geltend machen wollen würdest.



  5. #25
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    Das wäre nur für die Person, die den Widerspruch eingelegt hat. Nicht für alle.
    Zitat Zitat von cpd97 Beitrag anzeigen
    Wenn das IMPP nachträglich noch eine Frage aus der Wertung nähme, müssten ja theoretisch 6000 Zeugnisse neu gedruckt und verschickt werden. Das ist, soweit ich weiß, noch nie vorgekommen und ich kann mir gut vorstellen, dass die, bevor das passiert, erstens durch alle Instanzen gehen und zweitens dir eher einen Vergleich anbieten, also dass dir der fragliche Punkt zugestanden wird, wenn du zu Stillschweigen darüber verpflichtest, in dem Sinne, dass nur du davon profitierst. Aber das kann auch eine Verschwörungstheorie von mir sein...

    Außerdem musst du dir mal überlegen, was passiert, wenn die von dir angefochtenen Fragen tatsächlich aus der Wertung genommen werden: Du bekommst zwar dadurch mehr Punkte, deine individuelle Noten- bzw. Bestehensgrenze verändert sich aber auch. Ich hatte bspw. alle aus der Wertung genommenen Fragen "richtig", das hat aber nichts daran geändert, dass mir ein Punkt zur besseren Note fehlte, mit sowie ohne diese Fragen.



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