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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ehemals Medicus93
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    Zitat Zitat von marc92 Beitrag anzeigen
    Würde mich auch interessieren. Mir fehlen nämlich 3 Punkte zum Bestehen, weiss nicht ob Widerspruch was bringt oder ob man unbedingt klagen muss um überhaupt eine Besserung erwarten zu dürfen. Tag 3- B56-57-58 kann sowohl Polyneuropathie als auch Restless-Legs-Syndrom sein, verstehe nicht wieso sie nicht rausgenommen worden sind. Denkt man vllt mit mehreren Quellen usw das sich durch Widerspruch ändern lassen würde?
    also wenn mir 3 punkte fehlen und es echt eine frage mit 3 punkten gab, die wirklich zwei lösungsmöglichkeiten hatte, aber nicht aus der wertung genommen wurde (kenne die frage nicht und kann nicht beurteilen, ob es stimmt!), dann würde ich das mit der klage schon eingehen..... guten anwalt raussuchen und wenn der gut argumentiert, dann hoffen dass man durchkommt...
    YOLO



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    man braucht halt die nötigen Kohlen...



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    12.11.2019
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    8
    danke für deine Antwort! habe alle Fragen die rausgenommen worden richtig gemacht, bin mit Nachteilsausgleich auf 186 gelandet.
    ich habe schon gesehen dass jemand ein hervorragende Begründung zu den Fragen geschrieben hat, mit 2 guten Quellen. Es schockiert mich einfach wieso sie impf nicht akzeptiert hat. vielleicht übersehe ich etwas aber für mir macht Restlos Legs Syndrome sogar mehr sinn als PNP, vor allem in der Frage keine deutliche Unterschiedsmerkmale gibt..
    War denn bisher keiner Mensch erfolgreich durch die Widerspruch? Muss man unbedingt klagen? Das war mein erster Versuch, ich habe weder das Geld zum klagen, noch macht es Sinn, denn der einzige Grund warum ich bestehen möchte ist damit ich mit meinem PJ sofort anfangen kann- so viele Träumen und Pläne... Werden durch die Klage definitiv nicht früher erreichbar.

    Zitat Zitat von Cicerito65 Beitrag anzeigen
    Polyneuropathie vs Restless-Legs-Syndrom
    Tag 3, Auflage A, Frage 97 (und die folgenden zwei Fragen mit möglichem Folgefehler 98 und 99)

    Darstellung:

    Bei der vorliegenden Frage nach der wahrscheinlichsten Diagnose kann anhand der gegebenen Informationen nicht mit der für ein Examen erforderlichen Trennschärfe zwischen zwei möglichen Antworten entschieden werden. Eine seriöse Aussage darüber, ob Antwort (C) "Polyneuropathie" oder Antwort (E) "Restless-Legs-Syndrom" wahrscheinlicher ist, kann hier nicht getroffen werden. Deshalb müssten hier beide Diagnosen als richtig gewertet werden und im Folgenden auch die jeweils korrespondieren Antworten in den Fragen 98 und 99.
    Im Konkreten würde dies bedeuten, dass folgende zwei "Pfade" richtig wären: Pfad 1: Frage 97 (C) Frage 98 (B) Frage 99 (E) Pfad 2: Frage 97 (E) Frage 98 (C) Frage 99 (B)


    Begündung:
    In der Frage geht es um eine 64 Jahre alte Patientin, die sich "wegen eines brennenden Gefühls in beiden Beinen" vorstellt, welches "am schlimmsten [...] nachts" ist. Die Patientin müsse "sich manchmal die Beine kalt abduschen".
    Zur Vorgeschichte werden nun ein seit 10 Jahren bestehender Diabetes mellitus Typ 2 erwähnt, der mit Metformin und basalem Insulin zur Nacht behandelt wird, eine chronische Niereninsuffizienz, eine diabetische Retinopathie und ein arterieller Hypertonus, der mit Ramipril behandelt wird. Unabhängig davon, ob die Polyneuropathie oder das Restless-Legs-Syndrom (RLS) vom impp als die wahrscheinlichere Diagnose angedacht wurde, sind die Gegenargumente für das jeweils andere Krankheitsbild zu schwerwiegend, um hier die erforderliche Trennschärfe zu gewährleisten. Die Anamnese und das klinische Bild sprechen zunächst einmal lediglich für ein RLS, bei dem es zu den erwähnten Missempfindungen in beiden Beinen kommen kann. Besonders wichtig ist hierbei nicht nur, dass die Beschwerden nachts zunehmen, was auch bei einer Polyneuropathie der Fall sein kann. Wichtigstes klinisches Unterscheidungsmerkmal zwischen RLS und Polyneuropathie ist insbesondere, dass es bei der Polyneuropathie nur zu einer ungenügenden Beschwerdebesserung durch Bewegung kommt. [1] Hier wird ausdrücklich auch erwähnt, dass die Patientin sich die Beine abduscht, um die Beschwerden zu lindern, was erstens ein typisches Verhalten von Patientin mit RLS ist und zweitens bei einer Polyneuropathie wiederum nicht zur Besserung führen würde. [1] Wichtig ist auch, dass das sekundäre RLS, das hier wahrscheinlich vorliegen würde, sich von der klinischen Symptomatik nicht von der primären Form unterscheiden. [1] Darüber hinaus würden bei einer Polyneuropathie die Beschwerden typischerweise distal an den Füßen beginnen und nach proximal aufsteigen, während hier von einem Gefühl in beiden Beinen die Rede ist, wie es beim RLS direkt vorkommt. Während beim RLS keine weiteren neurologischen Auffälligkeiten zu erwarten sind, wäre solche Auffälligkeiten ein Hinweis auf eine Polyneuropathie, doch hierzu gibt es keine Angaben. [2] Im Gegenteil spürt die Patientin das Wasser auch explizit als "kalt". Im Gegenzug sprechen die diabetischen Folgeerkrankungen, die die Patientin bereits aufweist natürlich auch stark für eine diabetische Polyneuropathie. Allein von den gegebenen Informationen macht dies die Diagnose aber gleich nicht wahrscheinlicher als ein sekundäres RLS, zumal die Prävalenz des RLS bei Diabetikern im Vergleich zur Normalbevölkerung auch erhöht ist. [2] Zumindest eine Angabe zum Vibrationsempfinden wäre hier wichtig, das bei Diabetikern frühzeitig abgeschwächt ist. Dieses diagnostische Mittel ist sehr schnell ergriffen im klinischen Alltag und macht die Frage nach einer Wahrscheinlichkeit vor Stimmgabelprüfung auch nicht sinnvoll. Wenn man die anamnestischen Hinweise gegeneinander abwiegt sind hier beide Diagnosen als ebenso wahrscheinlich zu werten bzw. ist keine klar wahrscheinlichere Diagnose zu ermitteln. Besonders in Hinblick darauf, dass von der Beantwortung der Frage 97 die richtige Beantwortung der Fragen 98 und 99 abhängt, bitte ich hier sowohl die Diagnose Polyneuropathie als auch Restless-Legs-Syndrom als richtig zu werten. Eine Differenzierung zwischen diesen beiden Entitäten ist anhand der gegebenen Informationen besonders im Rahmen eines Examens so nicht zu treffen, wenn dies selbst im klinischen Alltag mit der Möglichkeit umfassenderer Anamneseerhebung und klinischer Untersuchung eine bekannte Schwierigkeit darstellt. [2]

    Literatur:
    [1] https://www.aerzteblatt.de/archiv/24...sene-Krankheit
    [2] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/art...MC6104281/#CR7
    https://www.medi-learn.de/foren/show...x-H2019/page10



  4. #9
    ehem-user-31-01-2020-1555
    Guest
    Das Problem bei einer Klage ist der lange Rechtsweg. Oft wird durch mehrere Instanzen geklagt. Das kann unter Umständen Jahre dauern. Obwohl ich gut verstehen kann, dass Leute klagen wollen



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Hein81 Beitrag anzeigen
    Das Problem bei einer Klage ist der lange Rechtsweg. Oft wird durch mehrere Instanzen geklagt. Das kann unter Umständen Jahre dauern. Obwohl ich gut verstehen kann, dass Leute klagen wollen
    Genau deshalb möchte ich nicht klagen sondern ein Widerspruch einlegen. Widerspruch ist ja für die Bewertungsfehler, und eine Frage zu übersehen bei der mehr als 1 Antwortsmöglichkeit richtig scheint ist denn doch ein Bewertungsfehler - soweit ich das richtig verstehe

    https://www.repetitorium-hofmann.de/...ch-begruenden/



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