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  1. #1
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    Liebes Forum,

    Es ist endlich soweit, ich werde demnächst meinen ersten Arbeitsvertrag bekommen (habe ihn noch nicht) und würde mich freuen, wenn ihr mir dabei etwas weiterhelfen könntet. Konkret werde ich an der Uniklinik Dresden anfangen.

    Ich habe jetzt schon etwas geschaut und laut dem Marburger-Bund hat die Uniklinik Dresden einen Haustarifvertrag für die Ärzte mit dem Marburger Bund verhandelt. Gleichzeitig steht auf der Website aber auch:

    "Rechtsgrundlagen
    Am Universitätsklinikum Dresden gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Einerseits kann man einen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen abschließen, wodurch man an der Medizinischen Fakultät der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Daneben tritt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (1999) das Universitätsklinikum Dresden (UKD) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegenüber der Universität als rechtlich selbständiger Arbeitgeber auf. Auch bei diesem Arbeitgeber kann man einen Arbeitsvertrag abschließen, um am UKD ärztlich tätig zu sein.

    Medizinische Fakultät
    Für die Fakultätsärztinnen und -ärzte mit Arbeitsvertrag zum Freistaat Sachsen gilt grundsätzlich der arztspezifische Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
    Universitätsklinikum AöR

    Dagegen gilt für die direkt am Uniklinikum Dresden angestellten MB-Mitglieder seit 1. Januar 2007 der arztspezifische Tarifvertrag, den der MB Sachsen mit dem UKD abgeschlossen hat."

    Quelle: https://www.marburger-bund.de/sachse...-carus-dresden

    Heißt das jetzt ich könnte mir prinzipiell aussuchen, ob ich den "Hausvertrag" möchte oder den "TV-Ärzte Tarifgemeinschaft deutscher Länder"?

    Bei vielen anderen Unikliniken steht ähnliches, wie wird das denn dort gehandhabt?

    Würde mich freuen, wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen könnte

    LG Schenkelblock
    Geändert von schenkelblock (14.11.2019 um 18:07 Uhr)



  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Das wird dir in der Regel vorgegeben und hat Verwaltungs-interne Gründe, wie viele Ärzte (aus welchem Ausbildungsstand) an der MF oder der AöR angestellt sind ist auch nicht in jeder Klinik des Uniklinikums gleich.
    Für dich als frischer Assistenzarzt macht es keinen wesentlichen Unterschied, da im großen und ganzen die Inhalte ähnlich sind. Erst für subspezialisierte Fachärzte gibt es im HTV eine Gehaltsgruppe, die es im TVÄ nicht gibt und die einen deutlichen Einkommenszuwachs bedeutet. Dummerweise (oder auch gewollt) werden die beiden Verträge immer zu unterschiedlichen Zeiten verhandelt, daher ist zeitweise der eine Vertrag 'besser', zeitweise der andere.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



  3. #3
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    @THawk:
    Danke für deine Antwort.
    Was ich nicht ganz verstehe ist der beträchtliche Unterschied bei A3 und A4 zwischen dem Haustarif und dem TVÄ TdL. Die Bezeichnungen der beiden Aufgaben für A 3 klingen ja bei beiden Verträgen schon ziemlich ähnlich oder liege ich da falsch?


    Haustarifvertrag:
    Entgeltgruppe A1
    Ärztin/ Arzt mit entsprechender Tätigkeit in der Patientenversorgung odersonstige Tätigkeit, für die das Universitätsklinikum das Vorliegen einer ärz-tlichen Approbation verlangt, nach Erteilung der Approbation

    Entgeltgruppe A2
    Fachärztin/ Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in ihrem/ seinem Fachge-biet

    Entgeltgruppe A3
    a) Fachärztin/ Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in ihrem/ seinemFachgebiet mit vom Universitätsklinikum geforderter Zusatzbezeichnung
    b) Fachärztin/ Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in ihrem/ seinemFachgebiet, deren/ dessen Schwerpunktausbildung bereits in der Fach-arztausbildung integriert ist, nach 2-jähriger fachärztlicher Tätigkeit
    c) Fachärztin/ Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in ihrem/ seinemFachgebiet mit Habilitationd) Fachärztin/ Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in ihrem/ seinemFachgebiet, der/ dem durch ausdrückliche Anordnung des Universitäts-klinikums die organisatorische und fachliche Leitung eines entsprechen-den Funktionsbereiches oder einer vergleichbaren sonstigen Organisati-onseinheit mit Personalverantwortung übertragen worden ist
    Entgeltgruppe A4
    Ärztinnen und Ärzte der Entgeltgruppe A3 Buchstabe a), b) oder c)denen durch ausdrückliche Anordnung des Universitätsklinikums die organi-satorische und fachliche Leitung eines Funktionsbereiches oder einer ver-gleichbaren sonstigen Organisationseinheit mit Personalverantwortungübertragen worden ist

    UKD.jpg

    Tarifvertrag Ärzte TdL:

    TVÄ2.jpgTVÄ.jpg

    Quelle: https://www.marburger-bund.de/sachse...-carus-dresden

    Weiß jemand woran das liegt? Klar, das wird erst als OA relevant, aber aus dieser Sicht heraus erscheint ja erstmal der Tarifvertrag TdL mehr Geld zu bringen, aber wahrscheinlich übersehe ich irgendwas

    LG Schenkelblock



  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Wie gesagt - es gibt keine Entsprechung für A3 des HTV im TVÄ. Wenn du OA vergleichst, ist das A4 und Ä3.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Der kleine Unterschied im Gehalt entsteht wahrscheinlich auch durch die Wochenarbeitszeit: VKA 40h; TVÖ-Land 42h.

    In der Praxis macht es keinen Unterschied, wo du angestellt bist. Die Überstunden nach VKA werden primär durch Lohn ausgeglichen und ich glaube beim Land hätte man theoretisch das Recht Freizeitausgleich zu nehmen.



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