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Wie gesagt, der bayerische Ärztetag hat sich dahingehend aufgestellt, daß eine Einstufung nach WissZeitVG bei einer überwiegend ärztlichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist und das ÄArbVtrG anzuwenden ist. Daher soll bei einer Einstufung nach dem WissZeitVG die Weiterbildung nicht mehr anerkannt werden. Ausdrücklich wurde erwähnt, daß man hiermit erreichen will, daß die Ärzte nur unter ÄArbVtrG an den Unikliniken beschäftigt werden, wobei hierbei explizit der Begriff "prekäre Arbeitsverhältnisse" im Protokoll steht. Online nachzulesen unter dem Unterpunkt Unikliniken im Protokoll des bay. Ärztetages 2019.
Natürlich wird noch viel Wasser die Isar runterfließen, bevor die ÄK das umsetzt. Kann auch sein , daß in anderen Bundesländern das anders gesehen wird.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
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Wäre ja tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung. Bin gespannt ob sich das durchsetzt und juristisch auch haltbar ist. Vom Gesetzgeber wird man hier keine Unterstützung erwarten können.