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  1. #6
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    Diese Klausel gilt nicht für dokumentierte Überstunden. Eine solche Klausel ist beispielsweise für nicht oder nicht korrekt ausgezahlte Dienstzagen o.ä. anwendbar. Geleistete Überstunden können abgefeiert oder ausbezahlt werden; verfallen können sie nicht. Wenn die Klinik das tatsächlich durchzieht, einfach schriftliche Bestätigung verlangen und einen Anwalt einschalten. Wird die schriftliche Bestätigung verweigert, kann man die betreffenden Personen per Strafanzeige die Untreue an die Backe kleben.



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Was sagt euer Betriebsrat dazu?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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