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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich arbeite in einem kommunalen Haus mit Haustarifvertrag.
    Im Tarifvertrag heißt es zum Thema Überstunden nur "geleistete Mehrarbeit ist innerhalb von zwölf Monaten als Freizeit auszugleichen." Die Möglichkeit der Auszahlung ist im Tarifvertrag nicht geregelt.
    Dies ist bei der momentanen Stellensituation aber schon seit Jahren illusorisch, so dass bislang immer am Jahresende der Antrag gestellt wurde, die Überstunden auszubezahlen. Das wurde uns vom Chef so bei Arbeitsbeginn gesagt.
    Nun wurde der Antrag vom Verwaltungsrat zum ersten Mal für alle Assistenten abgelehnt. Gleichzeitig geht das Gerücht rum, dass uns alle Überstunden, die älter als drei Monate sind, am Monatsende gestrichen werden.
    Grundlage ist wohl folgende Klausel im Tarifvertrag:
    "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit durch den Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden."
    Für mich geht es in dem Fall um rund 300 Stunden, es gibt aber auch Kolleginnen, die sind mit 800 Stunden betroffen.



  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    800h Überstunden sind selbst in untersten Gehaltsstufe locker über 20.000€.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von SteffiKnoll Beitrag anzeigen
    Dies ist bei der momentanen Stellensituation aber schon seit Jahren illusorisch, so dass bislang immer am Jahresende der Antrag gestellt wurde, die Überstunden auszubezahlen. Das wurde uns vom Chef so bei Arbeitsbeginn gesagt.
    Also wurden die Überstunden bisher wirklich ausgezahlt?



    Zitat Zitat von SteffiKnoll Beitrag anzeigen
    Nun wurde der Antrag vom Verwaltungsrat zum ersten Mal für alle Assistenten abgelehnt.
    Was schlägt die Verwaltung vor, wie mit den Überstunden verfahren wird?
    Wenn Ihr sie "für lau" machen sollt: pünktlich den Griffel fallen lassen und keine Überstunden mehr machen.


    Zitat Zitat von SteffiKnoll Beitrag anzeigen
    Gleichzeitig geht das Gerücht rum, dass uns alle Überstunden, die älter als drei Monate sind, am Monatsende gestrichen werden.
    Also dafür sorgen, daß die Überstunden innerhalb dieser drei Monate bezahlt werden.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Alle Überstunden müssen spätestens 3 Monate nach entstehen beim AG angezeigt werden. Sonst können sie gestrichen werden.

    Je nachdem, wie ihr die Arbeitszeit dokumentiert, können sie praktisch nicht verfallen.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ganz ehrlich, wer ist so blöd und hat 800 ÜS (also 100 Tage!) auf seinem Konto?



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