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Steuerhinterziehung führt u.U. zum Entzug der Approbation https://www.aerzteblatt.de/archiv/14...Steuervergehen , das zeigt deutlich, wie die Prioritäten in ´schland liegen.
Daß die Betreffenden zum Zeitpunkt der Verurteilung ihre Approbation schon hatten (und der Entzug dann wohl etwas schwieriger ist als eine Nichterteilung, zumal bei einem Newbie) ist halt Glückssache. Sollte man sich aber nicht darauf verlassen.
Wenn eine Verurteilung wg. schwerer Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung von Patienten nicht zur Verweigerung einer Approbation führt...dann kann man sich das ganze Gedöns nämlich sparen.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"