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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Steuerhinterziehung führt u.U. zum Entzug der Approbation https://www.aerzteblatt.de/archiv/14...Steuervergehen , das zeigt deutlich, wie die Prioritäten in ´schland liegen.
    Daß die Betreffenden zum Zeitpunkt der Verurteilung ihre Approbation schon hatten (und der Entzug dann wohl etwas schwieriger ist als eine Nichterteilung, zumal bei einem Newbie) ist halt Glückssache. Sollte man sich aber nicht darauf verlassen.
    Wenn eine Verurteilung wg. schwerer Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung von Patienten nicht zur Verweigerung einer Approbation führt...dann kann man sich das ganze Gedöns nämlich sparen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    Ist eine Verwechslung von Spritzen denn wirklich fahrlässig? Gibt ja nicht umsonst mittlerweile unterschiedliche Konnektoren für enteral und parenteral. Bzw. sollte es geben.

    Gut, als PJler alle Komplikationen erkennen zu wollen, ist schon etwas großspurig, wir schimpfen ja nicht umsonst über Dienste für Assistenten in der 6. Woche...



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  3. #23
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wenn ich mich richtig erinnere hat die entsprechende Klinik erst (direkt) nach dem Vorfall dafür gesorgt, dass die Spritzensysteme für PEG und IV nicht mehr kompatibel sind...



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
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    Aber ist das dann nicht Organisationsverschulden o. Ä.? Kann ja ein PJler nichts dafür, dass das Klinikum nicht dem stand der Technik entsprechend ausgestattet ist.
    Man kann es dem ja auch nicht ankreiden, wenn er sich mit einer alten "unsafe" Viggo sticht, dass er das ja hätte verhindern müssen?



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  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Man kann es dem PJler ankreiden, wenn er den ihm unbekannten flüssigen Inhalt einer unbeschrifteten (? da bin ich mir nicht mehr ganz sicher) Spritze ohne jegliche konkrete Anweisung einem schwer kranken Kind spritzt, ganz egal, ob er das Zeug i.v. oder in die PEG oder in den Mund oder ins Ohr oder in den Po spritzt. Bei so grobem Fehlverhalten tritt die Frage, was für ein Anschluß an der Spritze war und ob es einen anderen hätte geben können, aus meiner Sicht sehr stark in den Hintergrund.



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