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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    .. und zwar bei extern absolvierten Kursen? Bei mir hab ich den Psychotherapieteil in 2 anerkannten VT-Instituten absolviert, hab die Nachweise über alle Stunden. Aber wer unterschreibt an der Stelle im Logbuch, der Institutsleiter oder der Klinikleiter/eigentliche WB-Befugte?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bei euch Psychiatern ist das doch ein Sonderfall mit den externen Kursen? Also dass die ins Logbuch müssen und nicht über die externen Bescheinigungen anrechnen?

    Im Zweifel der, der dein Weiterbildungsermächtigte ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    22
    Der WB-Ermaechtigte ist inzwischen in Rente - wäre einfacher, wenn das der Institutsleiter machen könnte, oder einfach das Zertifikat des Instituts ausreichen würde. Und die Kurse bietet ja nur das Institut, aber nicht die Klinik an, da mach die WB-Erm.-Unterschrift irgendwie keinen Sinn.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    06.11.2009
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    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.129
    Fürs Logbuch ist der Weiterbildungsermächtigte zuständig. Er plant ja auch in den jährlichen Gesprächen die Weiterbildung und zeichnet die erreichten Weiterbildungsinhalte ab. Bei uns war es trotz vieler externer Kurse üblich, dass diese im Logbuch vom Weiterbilder dokumentiert wurden. Die Bescheinigung reicht man dann zusätzlich ein. Im Zweifelsfall die zuständige Ärztekammer fragen, was denen reicht.



  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    38.296
    Wenn man nach der Logik geht, dann bescheinigt dir am Ende dein Weiterbilder, dass du reif für die FA-Prüfung bist. Und wenn solche Kurse Inhalte für den FA abdecken, dann muss er sich ja davon überzeugt haben, dass du die Kurse gemacht hast und den Inhalt beherrschst - sonst wärst du nicht prüfungsreif. Insofern müsste nach meiner Logik der Weiterbildungsermächtigte unterschreiben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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