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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    hat jemand Erfahrungen, was mit der geleisteten KV-Förderung passiert, wenn man die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner abbricht? Wird die Rückzahlung verlangt?

    Ich bin vor 3 Monaten vom Krankenhaus in die Praxis gewechselt und merke, dass mir die Arbeit irgendwie nicht so Spaß macht wie ich dachte und ich nicht weiß, ob ich das wirklich bis zur Rente machen möchte. Jetzt überlege ich zurück ins Krankenhaus zu wechseln um meinen Internisten fertig zu machen, damit ich mehr Möglichkeiten für später habe.

    Gibt es überhaupt jemanden, der auch diesen Schritt zurück gemacht hat?

    Vielen Dank!!



  2. #2
    Assistenzärztin Avatar von Stefy
    Registriert seit
    28.11.2001
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    155
    Mir wurde von der KV gesagt, dass man seit 2019 nichts mehr zurückzahlen muss, es aber natürlich wünschenswert wäre, die Weiterbildung zu beenden.Bei deiner kurzen Zeit sehe ich da gar kein Problem.



  3. #3
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
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    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Es gibt hier schon mehrere Threads dazu. Ganz konkret hängt es von der jeweiligen KV,von der individuellen Vertragsgestaltung mit dem WBE und auch davon ab, ob die Krankenhausstelle ebenfalls gefördert wurde und man sich verpflichtet hat, bei vorzeitigem Abbruch die Förderung zurückzuzahlen. Einige KVen verlang(t)en das ...
    Entsprechende Quellen und erste Urteile hatte ich hier mal verlinkt.
    Grundsätzlich ist es schon rechtlich haltbar, die Förderung vom WBA zurückzuverlangen (wenn so vereinbart), wenngleich das zugegeben wohl eher selten praktiziert wird. Daher rate ich auch immer von einer geförderten KH-Stelle ab, zumal es nicht allzuschwer sein sollte, eine "normale" Innere-Stelle zu finden.

    In den ganzen Diskussionen bitte nicht vergessen: die zuständigen KV-Vorstände haften mit ihrem Privatvermögen für eine korrekte Amtsführung,was logischerweise auch das Eintreiben von vertraglich vereinbarten Forderungen einschließt. Auf einen "Ermessensspielraum" sollte man da sich daher nicht verlassen. Gilt im Übrigen auch für die "Landarztquote".
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    16.09.2016
    Beiträge
    34
    Hallo tarumo, könntest du die entsprechenden Threads nochmal verlinken oder mich auf deinen Beitrag verweisen? Danke!!



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