Sollte der Referentenentwurf dahin geändert werden, dass euer M2 doch stattfindet würde ziemlich sicher von juristischer Seite so argumentiert, dass es a) eine Entscheidung war, die mehrheitlich aus Reihen der Studierenden unterstützt wurde und b) ein Rücktritt von der Prüfung möglich gewesen ist ohne negative Konsequenzen (persönliche „Befindlichkeiten“ spielen da leider keine Rolle) nach sich zu ziehen.