Könnte es auch auf ne kombilösung wie damals m2+m3 rauslaufen?
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Könnte es auch auf ne kombilösung wie damals m2+m3 rauslaufen?
Schwierig. Das war ja generell für einige Jahre eine andere Approbationsordnung.
Ich kenne mich da zugegebenermaßen rechtlich nicht so gut aus, als dass ich ein endgültiges Urteil sprechen will. Aber ich stelle es mir schwierig vor.
Eine Abwandlung des M3 (Puppe statt Patient, Epikrise eines Papier-Fallbeispiels anstatt eine echte) ist denkbar und wird vermutlich auch umgesetzt.
Aber inwiefern der Notfall eine Ignorierung der ÄApprO erlaubt? Und wann man diese wieder aufhebt?
Betrifft ja vor allem (leider) gerade die F20 M2, bis zum Herbstexamen wird es da mehr geben. Und den organisatorischen Aufwand für eine Gruppe? Puh...ob sich die Länder das antun? Ihr müsstest ja dann quasi nen "Extra-Termin" sowohl für eure M2 als auch für die M3 nächstes Frühjahr kriegen, zusätzlich zu den regulären M2-Schreibern und denen, die so ins PJ Mai 2020 starten.
Glaube, man muss bei allem die juristischen Konsequenzen bedenken.
Eine Zusammenlegung von M2 und M3 würde der aktuellen AppO widersprechen.
Und eine verpflichtende Teilnahme am M2 in dieser Zeit wäre auch juristisch fraglich. Ich bin kein Jurist, aber solche Aspekte werden sicherlich in den jeweiligen Institutionen bedacht.
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Ich denke, eventuell läuft es rein rechtlich auf das "Heidelberger M1-Modell" hinaus. Die M2 findet wie geplant statt (allerdings in mehr Örtlichkeiten unter Sicherheitsabstand, ect.), aber ein Nicht-Erscheinen wird nicht als Fehlversuch gewertet. Ein Ersatztermin ist vor dem PJ-Beginn Mai 2020 zeitlich vermutlich nicht möglich. Das Risiko des Nicht-Erscheinens läge daher bei den Studierenden, die eventuell die momentanen PJ-Plätze verlieren, weil sie später einsteigen.