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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    ehem-user-31-01-2020-1555
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    @Hein: Sorry, aber ohne hier irgendwen zu kennen solltest du nicht irgenwelche User, die eine nicht unberechtigte Frage gestellt haben, persönlich angehen. Immerhin magst du selbst ja auch nicht, wenn man dich angeht oder runterzieht, oder?
    Sorry, habe ich gerade geändert. Mich hat das nur gerade so getriggert, dass das jemand mit sich machen lässt.

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage bzw. muss die Person dann „einspringen“? Habe das noch nie von mir bekannten Ärzten gehört. Dienst tauschen ist klar, aber aus dem Urlaub holen lassen...? Da kann ja jeden Tag zu jeder Zeit so ein Anruf kommen und dann hat man ja nie die Gewissheit, seinen freien Tag oder den Urlaub ungestört geniessen zu können.
    Geändert von ehem-user-31-01-2020-1555 (11.12.2019 um 19:30 Uhr)



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  2. #27
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Zitat Zitat von Hein81 Beitrag anzeigen
    Sorry, habe ich gerade geändert. Mich hat das nur gerade so getriggert, dass das jemand mit sich machen lässt.

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage bzw. muss die Person dann „einspringen“? Habe das noch nie von mir bekannten Ärzten gehört. Dienst tauschen ist klar, aber aus dem Urlaub holen lassen...? Da kann ja jeden Tag zu jeder Zeit so ein Anruf kommen und dann hat man ja nie die Gewissheit, seinen freien Tag oder den Urlaub ungestört geniessen zu können.
    Im Notfall (sic!) kannst du durchaus aus dem Urlaub beordert werden, auch wenn der AG dann deine Aufwendungen zu erstatten hat und dir den Urlaubsausfall in Nachgewährung von Urlaubstagen zu gewährleisten hat.



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  3. #28
    Banned
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    Um einen Arbeitnehmer aus dem frei, und erst recht aus dem Urlaub zu holen, müsste der Arbeitgeber zunächst alle Optionen prüfen, inklusive der, dass der Chefarzt persönlich zum Dienst herangezogen wird. Die Erkrankung eines oder einiger weniger Mitarbeiter darf nicht als Notstand gewertet werden, weil ein gewisser Krankenstand nicht ungewöhnlich ist, und ein ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragendes Risiko darstellt. Ein Notstand kann nur bei plötzlicher Erkrankung sehr vieler Mitarbeiter oder im Falle eines schweren MANV/einer schweren Epidemie o.ä. erklärt werden.
    Ferner sind nachträgliche Dienstplanänderungen nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers UND des Betriebsrats zulässig. Alles andere ist ein Rechtsverstoss, der mit u.U. sehr saftigen Strafen geahndet werden kann. Einfach den Betriebsrat informieren und dokumentieren.
    Ansonsten einfach nicht ans Telefon gehen und Schluss.
    Überstunden können, ebenso wie Urlaub, nicht verfallen. Überstunden werden ausgeglichen; ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, werden sie ausgezahlt, spätestens nach der Kündigung. Lässt der Arbeitgeber offiziell dokumentierte Überstunden unter den Tisch fallen, begeht er eine Straftat (Unterschlagung).



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  4. #29
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Im Notfall (sic!) kannst du durchaus aus dem Urlaub beordert werden, auch wenn der AG dann deine Aufwendungen zu erstatten hat und dir den Urlaubsausfall in Nachgewährung von Urlaubstagen zu gewährleisten hat.
    und dann muss der Arbeitgeber natürlich den Arbeitnehmer auch erreichen....



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  5. #30
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Philip_MHH Beitrag anzeigen
    und dann muss der Arbeitgeber natürlich den Arbeitnehmer auch erreichen....
    haha, das soll erstmal jemand versuchen mich im urlaub zu erreichen und davon zu überzeugen zurück nach hause zu kommen um zu arbeiten...man hab ich im urlaub immer schlechten mobilfunkempfang. und selbst wenn ein anruf durchgeht, ist ausgerechnet bei anrufen aus der arbeit der empfang so schlecht, dass ich kein wort verstehe. kann man nix machen.



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