Du sprichst von zwei völlig verschiedenen Vorgängen- das eine ist die Anmeldung zur deutschen Facharztprüfung das andere ist die Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels.
Aus welchem Land kommt der Kollege denn und um welches Fach handelt es sich?
Wer wird das erstmal auf der Homepage der jeweiligen ÄK nachlesen müssen und dann den Zuständigen Sachbearbeiter direkt fragen.
https://www.aeksh.de/wb-im-ausland