Habe mich mal beim Rechtsanwalt erkundigt, als ich damit rechnete, dass die fristgemäße Zustellung der Kündigung anschließend möglicherweise bestritten wird. Abgabe in der Personalabteilung ist rechtssicher. Natürlich sollte man sich den Zugang dann gleich auf einer Kopie davon bestätigen lassen. Braucht auch nicht der Chef der Personalabteilung oder irgendwer sonstwie Besonderes sein - Sachbearbeiter reicht seiner Aussage gemäß.

Dem Chef habe ich das einfach gesagt und nicht zusätzlich eine Kopie der Kündigung zugeschickt.