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  1. #1
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    Hi,
    wollte mal nach eurer Meinung fragen: Bin derzeit als FA in einer sehr spezialisierten Praxis angestellt, aber unzufrieden sowohl mit Tätigkeitsfeld als auch der Praxisleitung. Es kommt immer wieder zu Unstimmigkeiten. Nun will ich kündigen und mir etwas anderes suchen. Aktuell bin ich zu 50 % als FA auf nem halben KV-Sitz angestellt und 50 % als WBA für ne Zusatzbezeichnung. Kündigungsfrist 4 Wochen. Ab April sollte mein Vertrag aufgestockt werden auf 100 % FA und nen ganzen Kassensitz. Der entsprechende Vertrag ist schon unterschrieben und die Unterlagen bei der KV eingereicht. Nebenbei wurden mir in dem neuen Vertrag 4 Monate Kündigungsfrist "untergejubelt", da es, "überraschenderweise" einige kurzfristige (4 Wochen) Kündigungen in letzter Zeit gab. Mein Chef meinte, als Praxischef bräuchte man wegen KV-Gedöns, Mitarbeitersuche etc. schon 5-6 Monate Vorlaufzeit.Bis auf die Differenzen bei der Praxisorganisation verstehe ich mich auf "privater" Ebene gut mit meinem Chef. Nun meine Frage: Was wäre eurer Meinung nach ein faires Vorgehen? Wie lange vorher habt ihr eure Kündigung in einer Praxis vorher angekündigt? Ich möchte schon schnell weg, aber einen fairen Abgang machen... Auflösungsvertrag zum 31.3., also den neuen Vertrag als 100 % FA nicht antreten. Rein rechzlich müsste ich, wenn ich von diesem Vertrag ordentlich zurücktrete, aufgrund der 4 Monate Kündigungsfrist für den April antreten und in diesem Monat meinen Vertrag erfüllen. Ich könnte aber sozusagen als Druckmittel den alten Vertrag zu Ende Januar kündigen und müsdte dann theoretisch nur noch den alten Vertrag im Januar und dann den neuen Vertrag für einen Monat im April erfüllen. Bisschen kompliziert das ganze, aber tatsächlich im Falle einer ordentlichen Kündigung rechtlich korrekt, da habe ich mich schon informiert...
    Was würdet ihr tun? Ich fände ja den 31.3. eigentlich fair, das sind noch 3,5 Monate volle Arbeitsleistung ab jetzt, obwohl ich "rechtlich" nur wue oben beschrieben bis Ende Januar und dann nochmal für den Aoril verpflichtet wäre. Dazu kommt, dass mir die 4 Monate im neuen Vertrag wirklich förmlich untergeschoben wurden. Bitte keine Hinweise a la hättest den neuen Vertrag besser durchgelesen bzw. in der Form nicht unterschrieben, war dumm, weiss ich selbst...
    Schon mal Voraus danke für eure Antworten!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von miked Beitrag anzeigen
    Nebenbei wurden mir in dem neuen Vertrag 4 Monate Kündigungsfrist "untergejubelt", da es, "überraschenderweise" einige kurzfristige (4 Wochen) Kündigungen in letzter Zeit gab. Mein Chef meinte, als Praxischef bräuchte man wegen KV-Gedöns, Mitarbeitersuche etc. schon 5-6 Monate Vorlaufzeit.
    Egal, was im Arbeitsvertrag steht, die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
    Das könnte schon mal deine Eintrittskarte für die Freiheit sein, wenn dein AG diesen strategischen Fehler begangen hat.

    "faires Vorgehen" heißt für mich "Vertraglich vereinbarte Fristen einhalten".
    Dein AG hat mit der verlängerten Kündigungsfrist mit dem unfairen Verhalten angefangen. Du kriegst keine Kekse für besonders sportliches Verhalten.

    Sobald deine Kündigung vorliegt, wirst du vermutlich eh zur Unperson mutieren, weil sein unternehmerisches Risiko mal wieder an ihm hängen bleibt.
    Muss man mit leben, wenn man selbständig ist.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    danke für deine Meinung; die Kündigungsfrist für den neuen Vertrag beträgt für meinen Chef auch 4 Monate; aber du hast Recht, das unfaire Verhalten wurde seinerseits damit schon eingeläutet...



  4. #4
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Jetzt kündigen und dann um Auflösungsvertrag bitten oder halt - wie du geschrieben hast - nur April arbeiten.



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