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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    wir haben als internistische Assistenzärzte mitbekommen, dass aufgrund von eklatanten personalen Engpässen in der chirurgischen Abteilung aktuell auf Chefebene in unserem Wald- und Wiesenkrankenhaus diskutiert wird, manche chirurgische Vordergrunddienste in der Woche mit dem internistischen Nachtdienst, der selbstverständlich nicht chirurgisch eingearbeitet ist oder wurde, zu "besetzen". Wir sind als internistische Assistenten klar dagegen und versuchen uns gegen den Druck von oben argumentativ vorzubereiten. Uns ist es klar, dass damit beabsichtigt wird, den chirurgischen Vordergrund kurz- oder langfristig abzuschaffen, damit der Internist "mehr für sein Geld" arbeiten soll. Abgesehen davon, dass einige von uns das aus medizinischer Sicht gar nicht so unspannend fänden, beschäftigen sich viele von uns mit den damit zusammenhängende Fragen.

    Habt ihr solche Fälle schon miterlebt? Leider konnten wir auf den Seiten von MB oder der ÄK nichts zu der rechtlichen Seite finden. Dürfen wir dies überhaupt? Wie sieht die Haftung aus?



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Müsst ihr eben bei jedem chir. Patienten den Hintergrund reinrufen... Das dürfte sich dann nach ein paar Tagen erledigt haben
    Ob die das dürfen, hängt von eurem Arbeitsvertrag ab, wofür ihr genau eingeteilt sind. Lässt die Formulierungen Spielraum "als Assistenzarzt in der Klinik X" denke ich schon das sie das dürfen.
    Ansonsten sind viele Patienten ja nicht per se chirurgisch oder internistisch sondern häufig gibt es Spielraum bei der Einordnung. Eindeutig ist es beim Bauch, aber auch irgendwelche Wundinfektionen oder Durchblutungsstörungen kann man durchaus erstmal als internistisch betrachten, solange keine OP-Indikation gestellt wurde. Also auch hier - ich denke, sie dürfen.
    Was die Haftung betrifft: Ich kann mir nicht vorstellen, dass da zwischen einem 1. Jahres-Assistenten aus der Chirurgie und der Innere sinnvoll unterschieden werden kann. Im Zweifel könne halt beide noch nicht viel...



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  3. #3
    Ldr DptoObviousResearch
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    Reicht doch das Strafurteil aus Augsburg an den chirurgischen Chefarzt weiter und guckt was passiert. Der chirurgische Chefarzt haftet für den fehlerhaften Personaleinsatz persönlich, weil er seinen Anspruch auf qualifiziertes Personal in ausreichender Menge nicht geltend gemacht hat.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Wobei man dazu sagen muss: es gibt leider auch chirurgische Kollegen die keine Ahnung von der Dringlichkeit einer Schilddrüsen-OP-Nachblutung oder Carotis-TEA-Nachblutung haben. Bereits erlebt aber mit nicht ganz so katastrophalem Ausgang.

    Ich von meiner Seite her kann sagen, dass ich eine neue Übernahme in dem Ausmaß noch nicht mitbekommen hab. Aber ich hab schon in Kliniken gearbeitet in denen das bereits vor meiner Zeit üblich war und ich damit leben durfte. Also dass der Chirurg zum Beispiel komplett Innere mit abgedeckt hat. Oder dass der Chirurg HNO oder Uro mit abgedeckt hat. Oder dass plastische Chirurgen Schockräume gemacht haben oder oder oder.
    Da wünscht man sich immer einfach nur raus zu kommen...

    Da die Dienste über die Jahre meiner Meinung nach immer schlimmer werden mit immer mehr zu versorgenden Patienten wünsche ich euch dass ihr diese Übernahme abwehren könnt. Denn eines ist klar: wenn das Modell mal funktioniert hat, dann stellt sich die Frage warum das nicht dauerhaft funktioniert. Und zack hat der Vordergrunddienst wieder mehr Arbeit. Und irgendwann passiert was. Und manchmal ist man einfach um eine helfende Hand froh auch wenn es eine andere Fachrichtung ist.



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  5. #5
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    Hauptargument dagegen ist aus meiner Sicht, dass man nicht in die jeweils andere Abteilung eingebunden ist. Es geht nicht darum, was man weiß oder kann, sondern (wie autolyse im Grunde ja schon dargestellt hat) die Eingebundenheit in die jeweilige Abteilung, einschließlich Teilnahme an (Chef-)Visiten, Erfahrungen im OP etc. sorgen für die nötige Sicherheit und Qualität in der Patienten-Versorgung (zumindest theoretisch).

    Zweites Hauptargument ist natürlcih ganz einfach, dass man es nicht machen will und (möglichst vielzählig) geht, wenn es umgesetzt werden sollte.

    Aus dem Bekanntenkreis habe ich von denjenigen, die so gearbeitet haben (natürlich in sehr kleinen Häusern), erstaunlich positive Einschätzungen dieser Art der Bereitschaftsdienste gehört, denn "sonst wären es doppelt so viele Dienste im Monat", und außerdem wurde es oft als "interessant" empfunden, fachübergreifend tätig zu sein.

    Vielleicht könnten die Assistenten sich ja gemeinsam einen Rechtsanwalt organisieren, der rechtlich was dazu sagen kann. Mir wäre es das auf jeden Fall wert (sofern man nicht eh vor hat, die Klinik zeitnah zu verlassen).



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