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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Per aspera ad astra Avatar von SkYSkYSkY
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    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Warum wurde dann der Rettungsdienst gerufen? Oder kam die Anfrage ob man was "zur Beruhigung" geben sollte?

    Ein solcher Einsatz hat immer ein Geschmäckle, egal wie man es regelt. Ich hätte den Patienten nicht eingepackt und alles sauber dokumentiert. Inklusive der damit unnötigen Alarmierung.

    Wie ist der Einsatz ausgegangen?
    Wir haben ihm am Ende 10 mg Morphin s.c. gegeben und haben ihn zu Hause gelassen. Aber wie gesagt habe ich immer noch Bauchschmerzen. Habe sogar überlegt, mir nochmal das Protokoll mit der Telefonnummer der Ehefrau zu besorgen und nachzufragen wie es ausgegangen ist.
    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da...
    Franz Kafka (1883 - 1924)



  2. #7
    straight outta hell
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    Zitat Zitat von SkYSkYSkY Beitrag anzeigen
    Habe sogar überlegt, mir nochmal das Protokoll mit der Telefonnummer der Ehefrau zu besorgen und nachzufragen wie es ausgegangen ist.
    Ich bin zwar keine Notärztin aber habe lange genug beim RD gearbeitet um dir davon nur dringend abzuraten.Schließe den Einsatz für dich ab. Du hast eine Entscheidung getroffen und damit musst du leben. Im Nachgang Patienten hinterhertelefonieren führt nur dazu, dass nie lernt sich abzugrenzen. Im Rettungsdienst wird man immer wieder suboptimale Entscheidungen treffen und wie meine Vorschreiber schon geschrieben haben, gibt es manchmal keine richtige Entscheidung.
    Diese Erkenntnis und auch der Umgang damit gehört zur Notfallmedizin dazu.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Ich finde, du hast den Einsatz im Sinne des Patienten abgewickelt und konsequent durchgesetzt.

    Wir haben letztendlich einen Patienten, der eine etwas schwammige PV (sind ja letztendlich doch alle) aufgesetzt hat, zusätzlich war der Patient so schlau, zusätzlich noch eine Vorsorgevollmacht auszustellen, um seinen Willen durchzusetzen.

    Zusammengefasst haben wir einen 83 jährigen Patienten mit einer Demenz (ich gehe davon aus, dass im Vorfeld eine Pseudodemenz durch NPH ausgeschlossen wurde), der nun eine akute, lebensbedrohliche Verschlechterung seiner Gesundheit hatte.
    Wirklich gesund war der Patient ja nicht ("Der Ehemann leide an Demenz, sie pflege ihn seit 5 Jahren."). Das Krankheitsbild der Demenz ist unumkehrbar und fortschreitend.
    Die Familie ist sich einig, dass es dem Wunsch des Patienten entspricht, in einer solchen Situation nicht hospitalisiert zu werden - und dieses drücken beide in der Vorsorgevollmacht benannten Personen unabhängig voneinander aus. Einmal am Telefon, einmal direkt vor Ort, jedoch beides Male die Betonung auf den Willen des Patienten und nicht auf die eigene Wertevorstellung ("die Ehefrau gibt an, dass ihr Ehemann auf keinen Fall mit ins KH wollen würde" und "telefonische Nachfrage beim Sohn - der Vater würde auf keinen Fall mit ins KH wollen").

    Auf welcher Basis will man den Patienten hier hospitalisieren? Mit einer nicht gewünschte (Über-)Therapie und die Mitnahme ins Krankenhaus gegen den Willen des Patienten (den er im Vorfeld beiden Vorsorgebevollmächtigten übereinstimmend und klar formuliert hat) hätte ich deutlich mehr Probleme.

    Ich würde mich als Notarzt in einer solchen Situation mit den Angehörigen an den Tisch setzen, beide Wege (verbleib zu Hause, weitere Betreuung durch Hausarzt, bei Pneumonie ggf. noch antiinfektive Therapie, palliative Begleitung, Hospitalisierung, Intensivstation, ggf. Beatmung und Intubation, hohes Risiko für Delir mit erhöhter Letalität, Aggravierung der Demenz, Rückkehr in die häusliche Umgebung auch nach Rekonvaleszenz möglich, aber nicht sicher) skizzieren (am besten schriftlich, einfach auf einem Blatt Papier, dass ich mir an meinen Protokolldurchschlag tackere) - und dann noch mal fragen, ob es weiterhin dem Willen des Patienten entspricht, auch unter Inkaufnahme des Versterbens zu Hause zu bleiben - dann noch Hinweis auf KÄND, Möglichkeit des erneuten Notrufs, Hausärztliche Begleitung, bei Überforderung der Familie ggf. Aufnahme auf eine Palliativstation - wobei das meist Ad hoc schwierig ist.

    Nur aus der Tatsache, dass ein Notruf erfolgt ist, abzuleiten, dass jetzt auch eine rettungsdienstliche Therapie und ggf. Krankenhausaufnahme erfolgen muss, ist nicht sinnvoll - der Notruf ist oft auch Übersprungshandlung bei akuter Überforderung.

    Ich hätte in so einem Fall überhaupt kein Problem, so einen Weg zu gehen - im Frühjahr hatte ich eine ähnliche Situation, habe mich auch für eine palliative Begleitung zu Hause entschieden und noch während ich mit dem Hausarzt (Hausbesuch in einigen Stunden) telefoniert habe, ist der Patient verstorben - rückblickend auf das Jahr 2019 ist das ein Notarzteinsatz, den ich noch am besten in Erinnerung habe und aus dem ich mit einem wirklich guten Gefühl zurückgefahren bin.

    Zu dem Thema auch passend:
    https://www.spiegel.de/spiegel/a-684976.html
    Geändert von Markus-HEX (31.12.2019 um 17:05 Uhr)



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Markus-HEX Beitrag anzeigen
    Ich finde, du hast den Einsatz im Sinne des Patienten abgewickelt und konsequent durchgesetzt.
    Das klingt für mich auch so.


    Ich halte die Situation für mehr als eindeutig, nach allen Informationen, die du zur Verfügung hast, musst du davon ausgehen, dass der Patient keine Krankenhausaufnahme wünschen würde.
    Diesen Wunsch haben wir zu respektieren.

    Wenn die Angehörigen sich widersprüchlich geäußert hätten, okay, aber so...

    Nach meinem Verständnis hast du hier im Sinne des mutmaßlichen Patientenwillens sowohl formal als auch medizinisch korrekt gehandelt.



  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Schliesse mich dem Gesagten an. Das klingt schon kongruent, vor allem von zwei Angehörigen so bestätigt. Die exakten Ausformulierugen von Patientenverfügungen können gerade für den Laien - also die Mehrzahl der Patienten - schwierig sein.
    Daher sind Vorsorgebevollmächtigte eine sinnvolle Sache.
    Konfliktreicher wird es da eher, wenn die PV und der AZ des Patienten klare palliative Vorgehensweise bedeuten, die Bevollmächtigten aber "alles" fordern (dazu sind sie nämlich nicht da, sondern zur Durchsetzung des Patientenwillens, nicht ihres eigenen). Das lässt sch in der Regel aber auch durch Gespräche lösen.
    Kurz: Ich hätte vermutlich ebenso gehandelt (symptomatische Behandlung vor Ort soweit möglich, dann belassen). Wenn die Tageszeit es ermöglicht ist es auch immer noch gut, den Hausarzt zu informieren/einzubeziehen.



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