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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallihallo


    Ich bin gerade im 1. Semester des Medizinstudiums und möchte gerne in den Semesterferien arbeiten gehen. Ich bin gelernte Krankenschwester und würde gerne 4 Wochen Vollzeit arbeiten - im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.
    Ich bekomme Bafög und zahle meine studebtische Krankenversicherung selbst (da über 25J alt)

    Nun meine Frage:
    Die kurzfristige Beschäftigung ist ja an eine „nicht Berufsmäßigkeit“ gebunden.
    Auf der Seite von studentenwerke.de steht, dass eine Krankenschwester im Studium aufgrund ihrer Vorbildung ein Semesterjob berufsmäßig ausführen würde, auf anderen Internetseiten steht lediglich, dass es nur von wirtschaftlich untergeordneter Rolle sein darf.
    Hat jemand Erfahrungen damit? Prinzipiell gehts hieber ja dann darum, ob man seine Beiträge zu den Versicherungen selber zahlen muss bzw ob zB die studentische Kv normal weiterlaufen kann.

    Ich hab außerdem gelesen, dass eine Berufsmäßigkeit immer vorliegt sobald das Gehalt höher als 450€ ist? Dann wäre der Sinn einer kurzfristige Beschäftigung ja aber hinüber.



    Ich hoffe irgendwer hat vllt ähnliche Situationen und arbeitet in den Ferien vllt auch in seinem Vorberuf?
    Vielen Dank schonmal und Gesundes Neues noch 😊



  2. #2
    straight outta hell
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    über den Berg.
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    Ich habe die ersten 8 Semester während der meisten Semesterferien jeweils 1-2 Monate Vollzeit in meinem früheren Job gearbeitet. Habe allerdings kein Bafög bekommen.
    Meines Wissens war nur die jährliche Summe sowohl des Gehalts als auch der gearbeitet Stunden relevant. Übers ganze Jahr gesehen habe ich weder mehr als 450 €/Monat verdient noch mehr als 20 h/Woche gearbeitet.

    Das ist jetzt allerdings alles knapp 3 1/2 Jahre her, danach bin ich auf eine reguläre Teilzeitstelle gewechselt und habe das genau Jahr über gearbeitet. Hab irgendwie im Hinterkopf die Info, dass mein Chef mir mal sagte, dass es aus irgendwelchen Gründen mittlerweile schwierig wäre, solche Monatsverträge rauszugeben.

    Entsprechendes Entgegenkommen des Arbeitgebers vorausgesetzt, ist die einfachere Lösung eine Teilzeitstelle mit flexiblem Stundenpensum. Ich habe oft trotz Teilzeitstelle in den Semesterferien voll gearbeitet, Überstunden aufgebaut und in Prüfungsphasen die Überstunden wieder abgebaut in dem ich wenig bis gar nicht gearbeitet habe.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    10.01.2020
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    Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn Ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt. Sofern Ihr eine Anstellung habt, in der Ihr mehr arbeiten müsst, geht man davon aus, dass Euer Studium hinter Eurem Job zurücktritt und Ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt Ihr problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten.

    https://www.studis-online.de/StudInf...en.php#III1abb



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