Meine Anwältin hat sich da klar positioniert. Natürlich kannst du Hochschulstart bzw. das Vergabeverfahren anfechten. Die Wahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz in absehbarer Zeit wird dadurch allerdings nicht erhöht. Bei so einem Verfahren kommt am Ende (auch dieses Verfahren kann sich jahrelang hinziehen) vielleicht ein neues Vergabeverfahren heraus, aber wer sagt denn, dass dies besser als das neue ist? Nach dem Verfahren hast du zumindest keinen Studienplatz, anders als bei einer Kapazitätsklage gegen eine Uni (wenn sie denn erfolgreich ist).