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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,
    hat jemand Erfahrung mit der Anrechnung der Pflege/ Betreuung sonstiger Angehöriger als Dienst?

    Ich habe meine Verlobte von 2016 bis 2019 bei der Pflege ihres Großvaters unterstützt. Die Bescheinigung des Arztes habe ich an Hochschulstart geschickt, sowie die Meldebescheinigung und die handschriftliche Erklärung. Hochschulstart verlangt jetzt von mir eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass die zu pflegende Person ein Angehöriger von mir ist.

    Wo kann ich eine solche Bescheinigung beantragen, aus der hervorgeht, dass ich pflegender Angehöriger bin.

    Habe mich bereits an einen Notar gewandt, welcher mir lediglich eine eidesstattliche Erklärung abnehmen kann.

    Bei Hochschulstart erreiche ich leider seit Weihnachten niemanden und auf meine Mails wird auch nicht geantwortet.

    Danke!



  2. #2
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    Hallo!

    Eine Bescheinigung, dass du ein Familienangehöriger bist bekommst du nur, wenn du einen nachweisbaren Familienstand, mit Bezug zu dem Angehörigen, hast! "verlobt" ist solitär kein, vom Standesamt verwalteter, Familienstand denn jeder kann sich verloben und auch 20 jahre "dauerverlobt" bleiben. Alleine ist das also nichts wert!

    In der aktuellen Rechtsprechung gibt es aber in Deutschland die Regelung, dass "verloibt" dann als gültig angesehen wird (quasi im Nachinein), wenn man VOLLZIEHT!!! Wenn du also deine Verlobte heiratest wird im Nachinein der Verlobungszeitraum quasi gültig und der Großvater deiner Frau wird schon ab dem Verlobungszeitpunkt als Angehöriger gewertet.

    Außerdem lassen Behörden nur plausible Zeiträume, die man üblicher Weise maximal für Hochzeitsvorbereitungen benötigt, als Verlobungszeiträume gelten. Standesamtlich formal ist man dann verlobt, wenn sich dort zur Eheschließung angemeldet hat.

    Mal ganz ehrlich: Seit 2016 angeblich verlobt zu sein und immer noch nicht geheiratet zu haben, wird (ich denke zu recht) als dummy angesehen!

    Mein Tip: Vollziehe, lass dir ein Stammbuch ausstellen. Dort sind die Eltern vermerkt. Dann noch die Kopie der Geburtsurkunde des Elternteils, der von dem gepflegten Großvater abstammt. Das alles beglaubigt an hochschulstart.de schicken und ich denke nicht, dass sie dann Haare spalten und sagen, dass 2016 "zu lange nur verlobt" war.

    Gruß, Ecki



  3. #3
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    Hallo Ecki,

    vielen Dank erstmal für die Antwort. Darf ich fragen woher die Information zur aktuellen Rechtssprechung stammt, dass das Verlobungsverhältnis sozusagen aufaddiert wird wenn man vollzieht?



  4. #4
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    So einfach ist das nicht! Verschiedene Gesetze, Behörden und Organisationen haben verschiedene Regeln für die Bedeutung des Verlabungsverhältnis. In der StPO ist das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte das eindeutigste!

    Bei hochschulstart.de und in den Regeln zur Zulassung und Anerkenntniss von irgendwass wird aber das Verlobugsverhältnis nicht explizit erwähnt! Die Erfahrung zeigt aber, dass hochschulstart.de so etwas irgendwo zwischen dem Finanzamt und der GEZ ist und mit ähnlich knallharten Regeln verfährt und damit i.d.R. auch vor Gericht durchkommt. (kaum jemand gewinnt Prozesse gegen hochschulstart.de!)

    Die Gültigkeit einer Verlobung zur Anerkenntnis eines Dienstes bei einem Angehörigen kann man also z.B. mit der Anerkenntniss eines Freibetrags für Verlobte beim Finanzamt in Einklang bringen:

    https://rp-online.de/leben/ratgeber/...g_aid-19957113

    Das Fazit: Ohne "vollziehen" ist es nichts wert! Erst mir der Ehe darf man die nicht gezahlten Steuern sicher behalten.

    Natürlich könntest du dich jetzt genau hierdrauf berufen und von hochschulstart.de die Anerkenntniss des Dienstes VORAB so einfordern, wie den Freibetrag beim Finanzamt. Doch was machst du, wenn auch hochschulstart sich hierdrauf beruft und ...falls du nur mit dem Dienst den Studienpaltz erhalten hast ...eine Rückabwicklung fordert, wenn ihr nicht heiratet?

    Gruß, Ecki



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