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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Einige andere haben es ja schon geschrieben: Dein Chef ist verpflichtet Dir ein WB-Zeugnis auszustellen!

    Ich hatte vor über 10 Jahren eine ähnliche Situation. Meine 1. Stelle habe ich nach nur 3 Monaten wegen katastrophaler Arbeitsbedingungen gekündigt und dann das Fach gewechselt (Neuro => Anästhesie). Da ich nur 3 Monate in der Neuro war, hat es mir zunächst auch nichts ausgemacht, dass mein Ex-Chef sich überhaupt nicht um das Erstellen eines Zeugnisses geschert hat. Fünf Jahre später habe ich mir dann mal die WB-Ordnung Anästhesie angeschaut und siehe da: die 3 Monate konnte ich mir anrechnen lassen!

    Ich habe kurz bei der Ärztekammer angerufen und die haben mir den entsprechenden Paragraphen genannt. Meine Aufforderung lautete folgendermaßen:
    Sehr geehrter Herr Dr. XXX,

    da ich mich in Kürze zur Facharztprüfung im Fachbereich Anästhesiologie anmelden werde, fordert die Landesärztekammer XY alle Zeugnisse seit Aufnahme meiner ärztlichen Tätigkeit im Jahre .... Leider habe ich bisher kein Zeugnis meiner Tätigkeit als Assistenzärztin in Ihrer Klinik erhalten.

    Ich bitte Sie daher, mir ein Zeugnis zuzusenden, welches den Anforderungen der Weiterbildungsordnung §9 Absatz 1 genügt.

    Hier noch einmal die Eckdaten meiner Tätigkeit: [Auflistung der Stationen und Tätigkeiten]

    Sollten Unklarheiten bestehen oder weitere Rückfragen notwendig sein, bin ich tagsüber unter der Telefonnummer XXX zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Huhn
    Innerhalb einer Woche war das Zeugnis da. Wäre es nicht gekommen, hätte sich die Ärztekammer sehr dafür interessiert!
    Don't be afraid of work - fight it!!





  2. #22
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    Mein Kind war Woche krank. In der Woche hatte ich drei Dienste... Alle gemacht.
    Am Montag war Papa da.
    Am Dienstag habe bin ich gegangen ohne Visite. Mittwoch und Donnerstag tagsüber daheim. Donnerstag nur zum nd gekommen. Freitag Freizeitausgleich. Samstag Dienst. Da waren meine Eltern da.



  3. #23
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn du drei Nachtdienste gemacht hast und danach sowieso jeweils der Tag frei war, hast du an den Tagen auch nicht gefehlt... (warum auch immer du sowas tust).
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #24
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    Damals waren 5 Kollegen gegangen. Und ich wollte eigentlich keinen im Stich lassen.



  5. #25
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Egal... wie auch immer. Deine einzige Möglichkeit, Klarheit zu bekommen ist, dass du (z.B. mittels Moorhuhns Schreiben) vom Weiterbildner ein Weiterbildungszeugnis forderst (welches er dir auch für vier Wochen Arbeit in seiner Weiterbildung schreiben müsste) und dieses dann der Ärztekammer vorlegst. Mit denen kannst du dann auch diskutieren, was nun anerkannt wird und was nicht. Alles andere bringt dich nicht wirklich weiter, denn nur und ausschließlich die Ärztekammer entscheidet, welche Weiterbildungsabschnitte dir anerkannt werden können. Punkt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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