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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    small but dangerous
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    Also, ein Weiterbildungszeugnis darf dir nicht verweigert werden. Es muss halt die lange Fehlzeit drin stehen, aber der Rest der Weiterbildung ist dadurch ja trotzdem gültig. Und es gelten nicht nur 6-Monats-Abschnitte (das ist nur die Mindestdauer eines Abschnitts), es können z.B. auch 9, 13 oder 26 Monate bescheinigt werden.
    Ich würde an deiner Stelle dir Ärztekammer kontaktieren.



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Also in anderen Wörtern. Ob krank oder nicht steht mir ein WB Zeugnis zu. Es ist aber das Recht vom CA alle Krankheitsausfaelle dort zu dokumentieren. Sei es ein Tag sei es mehrere Monate. Und die aerztekammer entscheidet ob sie mir es anerkennen oder nicht. Bzw. 6 oder 12 Monate?
    Aber die Untersuchungen die in der WB Zeit sind Zählen komplett???



  3. #18
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    Also die 2x2 Wochen in 12 Monaten sollten doch eigentlich garnicht zählen, sonst würden pädiatrische Assistenten ja niemals fertig mit der Weiterbildung.



  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Plus meine kleine war krank



  5. #20
    small but dangerous
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    Ich glaube dass nur der einzelne lange Ausfall nicht zur Weiterbildung zählt und daher im Zeugnis erwähnt werden muss. Der Rest zählt ganz normal zur Zeit dazu, und natürlich verfallen deine geleisteten Eingriffszahlen nicht! Lass dich nicht verarschen. Ruf bei der Ärztekammer an und schildere den Fall und dass dir ein Zeugnis verweigert wird. Üblicherweise duldet die ÄK sowas nicht und mahnt den Weiterbilder ab (habe schon einen Fall mitbekommen wo dem Weiterbilder bei wiederholten Fällen die Weiterbildungsermächtigung entzogen wurde).



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