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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
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    Kollegen. Danke für die Hilfe.



  2. #22
    Platin Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Balkonien
    Beiträge
    821
    Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten warst, dann zählt es in jedem Fall. Im Zweifelsfall sollte das ja auch aus den Abrechnungsunterlagen/ Stundenzetteln hervor gehen. Oder du hast vielleicht einen Arztbrief geschrieben oder verändert oder Kollege X kann sich erinnern, dass du da warst...
    Und dann schnell weg von der Stelle und dem Chef



  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
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    Semester:
    Bauschamane
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    16.362
    Ja, die Untersuchungen zählen immer, sobald du sie bei einem Weiterbildungsermächtigten gemacht hast. Man kann sogar z.B. 2 Wochen bei einem Weiterbildungsermächtigtem hospitieren wenn einem noch Zahlen fehlen.


    Der Chef soll dir die Zeit von vorne bis hinten bescheinigen und wenn er drauf steht, halt alle Ausfälle eintragen. Normalerweise geht man davon aus, dass 6 Wo/Jahr "inclusive" sind. Soll die ÄK das halt auseinanderfriemeln. Kann sein, dass die z.B. 7 Monate anerkennen. Bei Unterbrechungen zählen auch die 6 Monate Mindestzeit nicht von vorne. Eine Unterbrechung (Krankheit, Schwangerschaft etc.) bedingt keinen neuen Weiterbildungsabschnitt, wenn man nicht die Abteilung oder den AG wechselt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #24
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    92
    Schon längst weg. Gott sei dank.



  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
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    Also wenn ich 7 Wochen krank war aber 14 Monate gearbeitet habe... Dann habe ich Chancen auf 12 Monate WB Zeit oder?it Urlaubs und Freizeitausgleich.



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