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Ich glaube dass nur der einzelne lange Ausfall nicht zur Weiterbildung zählt und daher im Zeugnis erwähnt werden muss. Der Rest zählt ganz normal zur Zeit dazu, und natürlich verfallen deine geleisteten Eingriffszahlen nicht! Lass dich nicht verarschen. Ruf bei der Ärztekammer an und schildere den Fall und dass dir ein Zeugnis verweigert wird. Üblicherweise duldet die ÄK sowas nicht und mahnt den Weiterbilder ab (habe schon einen Fall mitbekommen wo dem Weiterbilder bei wiederholten Fällen die Weiterbildungsermächtigung entzogen wurde).