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Zitat von
anignu
Das ist alles das Gleiche. "Dr." ist in Deutschland eben KEIN Berufstitel. Du kannst die im Ausland erreichten Grade in D "tragen" aber dann eben genau in der Form in der sie verliehen wurden, teilweise auch mit der Erwähnung des Ausstellers und ohne Eintragung im Personalausweis.
Also mit einem Berufs-Doktorat aus Österreich, dem Dr. med. univ. eben als Dr. med. univ.. Oder mit dem Berufsdoktorat aus Rumänien als Dr. medic...
Spannender ist doch eine andere Frage: kann man sich den österreichischen "Dr. med. univ. et scient. med." als Dr.-Titel in den Personalausweis eintragen lassen? Das ist nämlich der tatsächliche/echte Dr-Titel der Österreicher. Also nicht der Titel den man mit dem Studienabschluss geschenkt bekommt sondern der Titel den man sich mittels Dr-Arbeit erarbeiten muss...
Könnt ihr eigentlich wenn ihr die Doktorarbeit geschrieben habt, das "Dr" im Reisepass oder Personalausweis eintragen lassen?
Wär auch nicht ganz fair. Entweder gilt das für alle oder niemanden