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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Sait
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    Was ich aber nicht verstehe ist, warum Österreicher ihren Dr. med univ. Titel nutzen dürfen und alles okay ist, es aber einen Aufschrei gibt, wenn Ärzte, die den Medical Doctor im Ausland gemacht haben, ihren Berufstitel "Dr." benutzen wollen!?



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Du kannst auch den Dr. med. univ. nicht in den deutschen Personalausweis eintragen lassen, da es sich um ein Berufsdoktorat handelt.

    https://www.rehm-verlag.de/__STATIC_...8722312000.pdf

    "Eine Eintragung solcher Doktorgrade in das Melderegister, einem Pass oder einen Personalausweis ist damit ausgeschlossen"



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Sait Beitrag anzeigen
    Was ich aber nicht verstehe ist, warum Österreicher ihren Dr. med univ. Titel nutzen dürfen und alles okay ist, es aber einen Aufschrei gibt, wenn Ärzte, die den Medical Doctor im Ausland gemacht haben, ihren Berufstitel "Dr." benutzen wollen!?
    Das ist alles das Gleiche. "Dr." ist in Deutschland eben KEIN Berufstitel. Du kannst die im Ausland erreichten Grade in D "tragen" aber dann eben genau in der Form in der sie verliehen wurden, teilweise auch mit der Erwähnung des Ausstellers und ohne Eintragung im Personalausweis.
    Also mit einem Berufs-Doktorat aus Österreich, dem Dr. med. univ. eben als Dr. med. univ.. Oder mit dem Berufsdoktorat aus Rumänien als Dr. medic...

    Spannender ist doch eine andere Frage: kann man sich den österreichischen "Dr. med. univ. et scient. med." als Dr.-Titel in den Personalausweis eintragen lassen? Das ist nämlich der tatsächliche/echte Dr-Titel der Österreicher. Also nicht der Titel den man mit dem Studienabschluss geschenkt bekommt sondern der Titel den man sich mittels Dr-Arbeit erarbeiten muss...



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  4. #9
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    Auf deinem Namensschild steht dann einfach nur der Name voran, ohne "Dr".
    Unter dem Namen steht dann eh die Funktion
    Aber who cares.. ganz ehrlich, habe mich noch nie mit: Hallo, ich bin Dr xy vorgestellt"
    Mir ist der Titel auch sowas von egal.
    "Geschenkt" bekommt man ihn nicht, man schreibt eine Diplomarbeit (die je nach Aufwand auch publikationsfähig ist , eh wie bei euch in Deutschland auch



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  5. #10
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Das ist alles das Gleiche. "Dr." ist in Deutschland eben KEIN Berufstitel. Du kannst die im Ausland erreichten Grade in D "tragen" aber dann eben genau in der Form in der sie verliehen wurden, teilweise auch mit der Erwähnung des Ausstellers und ohne Eintragung im Personalausweis.
    Also mit einem Berufs-Doktorat aus Österreich, dem Dr. med. univ. eben als Dr. med. univ.. Oder mit dem Berufsdoktorat aus Rumänien als Dr. medic...

    Spannender ist doch eine andere Frage: kann man sich den österreichischen "Dr. med. univ. et scient. med." als Dr.-Titel in den Personalausweis eintragen lassen? Das ist nämlich der tatsächliche/echte Dr-Titel der Österreicher. Also nicht der Titel den man mit dem Studienabschluss geschenkt bekommt sondern der Titel den man sich mittels Dr-Arbeit erarbeiten muss...
    Könnt ihr eigentlich wenn ihr die Doktorarbeit geschrieben habt, das "Dr" im Reisepass oder Personalausweis eintragen lassen?

    Wär auch nicht ganz fair. Entweder gilt das für alle oder niemanden



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