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  1. #6
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    Auf jeden Fall schon einmal Danke euch für eure Antworten! Werde mich schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dann werden wir sehen!

    Trotzdem nochmal falls es hier jemanden gibt der ein ähnliche Schicksal erlebt/durchlebt hat dann wäre ich sehr am Teilen von Erfahrungen interessiert



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  2. #7
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    Wenn Atemalkoholmessung 1,1 Promille waren und zwischen Trinkende und Atemalkoholmessung mindestens 30 Minuten lagen und zwischen Atemalkohol-Messung und Blutentnahme auch nochmal ein gewisser Zeitraum lag, ist sehr gut möglich, dass das gerichtsverwertbare Ergebnis der Blutprobe am Ende (ggf. deutlich) unterhalb der 1,1 Promille liegt. Sämtliche Unsicherheiten und Ungenauigkeiten werden schließlich zugunsten des Beschuldigten gerechnet. Und gelegentlich ist die Dokumentation von der Polizei oder vom blutentnehmenden Arzt so schlecht, dass man das gesamte Verfahren in die Tonne treten kann.

    Ich würde dazu raten, sich sehr genau nach einem in Alkoholstrafsachen erfahrenen Anwalt umzuschauen. Die Kenntnisse im Bereich dieser nun wirklich nicht seltenen Delikte sind auf anwaltlicher Seite anscheinend sehr unterschiedlich. Unser Rechtsmediziner hat in der entsprechenden Vorlesung seine grundsätzliche Überraschung darüber kund getan, wie schlecht aus seiner Sicht "die meisten" Alkoholsünder vor Gericht anwaltlich beraten sind.

    Wenn dieses Verfahren durch ist, kann man sich danach der Approbation widmen. Kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, dass wegen einer ansonsten ereignislosen Alkoholfahrt mit einem Elektroroller die Approbation gefährdet sein sollte.
    Geändert von Pflaume (14.01.2020 um 03:03 Uhr)



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