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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits,

    ich habe eine Zusage für eine neurologische Stelle in einer Praxis erhalten, welche über die KV Förderung finanziert werden soll erhalten. Nun bin ich nach Zusendung der Vertragsunterlagen über folgende Erklärung gestolpert: " ich erkläre, dass ich beabsichtige, nach Beendigung meiner Weiterbildungszeit im vertragsärztlichen Bereich im geförderten Facharztziel tätig zu sein."
    Kann mir jemand sagen, was es damit auf sich hat? Was passsiert denn, wenn ich hinterher NICHT weiter ambulant/vertragsärztlich arbeite und z.b. wieder zurück in die Klinik gehe? Kann es passieren, dass die Förderung dann zurück gezahlt werden muss? Die Chance auf eine ambulante Anstellung in einer deutschen Großstadt ist doch als Facharzt sicher nicht besonders hoch?

    Vielen Dank für Antworten und Gruß,

    Defi



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Beabsichtigen kann man ja viel, umsetzen muss man das janicht wirklich. Klingt für mich nicht nach einer Verpflichtung.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Bei solchen doch schon existenziellen Fragen lohnen sich die 100-200€ für eine Beartung beim Fachanwalt bestimmt. Der kennt sich damit aus und kann dir auch eine verbindliche Aussage dazu geben.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Das ist das übliche Gehampel mit der KV-Förderung. Es gibt diverse Threads hier in Bezug auf die Allgemeinmedizinförderung. Mit der "Beachtsichtigung" hätte ich kein Problem, wohl aber mit verschiedenen anderen Formulierungen in diesen Verträgen.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Die gleiche Formulierung gibt es hier bei uns auf dem Antragsformular für die Förderung des Psychsomatik-Kurses im Rahmen der Weiterbildung. Ich habe mir dazu mal die Mühe gemacht einen Anwalt zu befragen, da ich grundsätzlich nichts unterschreibe was ich nicht verstehe. Antwort: Die Formulierung ist nicht bindend. Die Absicht kann sich jederzeit ändern, eben zum Beispiel WEIL es keine geeigneten Stellen nach Abschluss der Weiterbildung gibt. Gruss, S.



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