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  1. #11
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    In meinem Suchtmedizin-Kurs war ein Internist, der nach ein paar Jahren als OA in einem mittelgroßen Krankenhaus in ein (baden-württembergisches) Gefängnis gewechselt hat. "Frei von wirtschaftlichen Zwängen" würde er wohl eher nicht unterschreiben - aus seinen Erzählungen hatte ich eher den Eindruck, dass es schwieriger ist, adäquate Therapie zu machen. Zwänge gibts zumindest, wieviel davon nun wirtschaftlich ist - keine Ahnung. Seine Sicht war, dass es im Gefängnis sehr viel um Macht geht, und das spiegelt sich bis in die Sprechstunde hinein. Unter seinen Patienten war ein sehr hoher Anteil Süchtiger, hoher Anteil Osteuropäer. Hohenasperg ist meines Wissens nicht einfach eine JVA, sondern das einzige (?) Gefängnis-Krankenhaus in Baden-Württemberg, d.h. dort gibt es so etwas wie stationäre Betten. Das Spektrum mag da nochmal anders sein.

    Mich würde es da kein bißchen hinziehen.

    Sicher sagen kann ich nur, dass die JVA Hohenasperg seit vielen Jahren regelmäßig alle paar Monate im Ärzteblatt inseriert. Es ist also nicht so, dass man sich sofort entscheiden müßte, das machen zu wollen. Wahrscheinlich suchen die in einem halben Jahr immer noch oder wieder.

    Ein Aspekt, den ich in jegliche Überlegungen, im Gefängnis zu arbeiten, mit einbeziehen würde, ist die Tatsache, dass jeder der Patienten regelmäßige Erfahrungen mit dem Rechtssystem gemacht hat und außerdem wenig zu verlieren hat. Die Hemmschwelle, Unzufriedenheit über eine ärztliche Behandlung oder ärztliche Unkooperation mit den eigenen Wünschen ggf. rechtlich prüfen zu lassen, dürfte relativ gering sein. Das ganze Trara mit Prozesskostenhilfe und Schadensersatzklagen kennen die Jungs auch. Für mich sprechen die gleichen Argumente, die eine Tätigkeit für die Polizei als Blutproben-Entnehmer (für mich) unattraktiv erscheinen lassen, auch gegen eine andere ärztliche Tätigkeit im Justizsystem.
    Geändert von Pflaume (19.01.2020 um 22:41 Uhr)



  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Zilia
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    @Relaxometrie:
    Ja, Du unterliegst nicht den krassen DRG-Zwängen wie in einer "normalen" Praxis, sollst aber natürlich trotzdem wirtschaftlich arbeiten. Was Du an DRG-Sachen an Zeit sparst, wird aber garantiert durch die justizbedingte Bürokratie wieder eingeholt.
    Man muss auch Justizvollzugskrankenhaus und Gefängnisambulanz unterscheiden, das ist schon ein großer Unterschied im Arbeiten.



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