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Thema: Fehltage

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich weiss es klingt blöd. Aber wie ist es mit den Fehltagen in den Arbeitspapieren.
    Eigentlich kann der Arbeitgeber nur Fehlzeiten eintragen.... War von bis krank oder?
    Zählen die Urlaubstage und Freizeitausgleich zu den Fehltagen oder zur regulären Weiterbildungszeit?
    Ich habe jetzt die Übersicht von der Krankenkasse.
    In meinen Arbeitspapieren steht nur die Anzahl von den Fehltagen.... Aber wenn ich alle Arbeitstage zähle komme ich etwa auf die Haelfte der Tage. Nur wenn ich die Urlaubstage und Freizeitausgleich dazu addiere komme ich ungefähr auf die Anzahl....



  2. #2
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    Zählen nur die regulären Arbeitstage als. Fehltage oder zählen Feiertage und Wochenenden dazu?



  3. #3
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    "Fehltage" haben generell nichts in einem Weiter- oder arbeitszeugnis verloren und werden auch nicht aufgeführt. Du bist ja keine PJlerin mehr...

    Krank sein ist gleichbedeutend mit einem regulären Arbeitstag, für die Weiterbildungszeit macht Krankheit keinen Unterschied. Ausser du bist wirklich so lange krank, dass es relevant wird (>6 Wochen, erwerbs- oder berufsunfähig). Aber wenn du 2 Wochen lang ausfällst weil du die Grippe hast, wird kein Arbeitgeber das in dein Zeugnis schreiben. Auch Urlaubstage werden nicht erwähnt.


    Freizeitausgleich hast du dir ja mit Überstunden "erarbeitet", das sind KEINE FEHLTAGE!
    Feiertage sind generell arbeitsfrei, also können sie auch keine "FEHL"tage sein.

    in deinen Arbeitspapieren stehen Fehltage?? Ehrlich? kenne ich von niemandem sonst. Solange es nicht sehr lange Zeiträume sind.
    was steht denn da genau? Was bist du für eine Fachrichtung? Welches Bundesland?



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Frage hast du doch schon einmal gestellt.

    Nein, Feiertage, Urlaub, Dienstausgleich (wie auch immer der jeweils heisst), Fortbildungen im üblichen Umfang etc. zählen NICHT als Fehlzeiten.

    Krankheitstage sind eigentlich Fehlzeit. ABER, wie schon geschrieben wurde, tauchen kürzere Ausfälle nirgendwo auf. Die Grenze ist nach Ansicht der Ärztekammern bei ca. 6 Wochen, analog der Lohnfortzahlung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
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    Mein CA hat alles in ein Topf geworfen... Und hat geschrieben hat so und so viele Fehltage aus diesem Grund keine Weiterbildung möglich gewesen. Ich habe au Übersichten über 2 Jahre. Ich komme nicht auf diese gewaltige Zahl. Selbst wenn ich Feiertage und Wochenenden und Freizeitausgleich mitberechne. Ich verstehe es nicht. Selbst wenn ich Urlaubstage dazu rechne komme ich nicht drauf... Wie kam bloss ausgerechnet diese Zahl raus.



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