Kommt auf den Bereich an... Wenn du weitestgehend Aktenlage-Gutachten schreibst (und das ist in einigen Bereichen mehr als gut möglich, weil es da um formale Vorgaben geht, die du im Patientenkontakt nicht herausfinden kannst sondern die dir vom behandelnden Arzt geliefert werden müssen - für jemanden, der keinen direkten Kontakt möchte, sind solche Abteilungen perfekt!) oder nur Verweildauer- und DRG-Gutachten, dann hast du relativ wenig mit Patienten und Ärzten persönlich zu tun. Und Krankenhausbegehungen sind fast immer auf einem professionellen Niveau, so dass man da auch seltener streitet. Wenn du mal vors Sozialgericht geladen würdest (kommt nun auch nicht sooo oft vor), dann ist das letztlich auch kein persönliches Streiten. Man streitet immer um die Sache oder ggf. über die Auslegung von Regularien.
Ein Streiten mit Versicherten oder Ärzten auf persönlicher Ebene ist hingegen selten.
Man sollte aber schon ausreichend A**** in der Hose haben, sein Gutachten nicht von persönlichen Angriffen oder Gejammer beeinflussen zu lassen. Denn natürlich werden manche Versicherte in ihren Widerspruchsschreiben unangenehm, frech und beleidigend. Aber 1. ist es nur Papier und 2. hat man notfalls eine Rechtsabteilung, die den Versicherten mal in seine Schranken weist. Beleidigen lassen muss man sich definitiv nicht. Sollte man aber mit einem Gutachten falsch gelegen haben (auch Gutachter sind nur Menschen), dann kann man selbstverständlich im Widerspruch sein Urteil revidieren.
Kurz: Ja, es gibt natürlich auch beim MDK unangenehme zwischenmenschliche Kontakte. Aber die sind zum einen davon abhängig, was genau man begutachtet und zum anderen bei weitem nicht so häufig wie in einer Praxis und meist ganz gut beizulegen.