JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen! War mir beim Berufseinstieg anders erzählt worden und ich habe es geglaubt und nicht nachgelesen.
Tolle Sache: Dann hat man bei möglichen Renteneintritt Ansprüche der Ärzteversorgung Westfalen, Niedersachsen, Bayern usw. (nicht alle Monate werden übergeleitet); vllt hat man auch noch in der Schweiz gearbeitet und dort ein wenig Ansprüche; sollte man seinen LEbenslauf gut pflegen. hinzukommt KZVK oder VBL; bei der KZVK war ich auch mal 1/2 Jahr als ich bei einem kirchlichen Haus gearbeitet habe: Alles Eingezahlte verfällt, wird nicht übergeleitet an VBL, kommt der "Gemeinschaft" zu Gute nach Aussage der Sachbearbeiterin.