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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    gamo lefuzi nibe
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Naja, die Frage ist ob man sich dann von der DRV befreien lassen kann. Ins Versorgungswerk einzahlen werden die einen schon lassen
    Das meinte ich



  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Nee, lückenlos muß die 5 Jahre Einzahlungsdauer nicht sein, oder habe ich ungewöhnliche Neuerungen verpaßt? Meines Wissens hat man bis zur Rente Zeit, die 5 Jahre voll zu bekommen. Diese Wartezeit man beispielsweise auch über freiwillige Beitragszahlungen oder einen 450-Euro-Job irgendwann noch vollmachen.
    Hatte das lückenlos überlesen, kenne es auch so.
    Ergänzung: Falls <5Jahre werden die Beitragszahlungen (aktuell)auf Antrag hin erstattet. Ob das in 40 Jahren immer noch so ist steht in den Sternen



  3. #8
    Banned
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Ergänzung: Falls <5Jahre werden die Beitragszahlungen (aktuell)auf Antrag hin erstattet. Ob das in 40 Jahren immer noch so ist steht in den Sternen
    Zumindest war das in den 70er Jahren auch so.
    EDIT: Man ist Zwangsmitglied in Versorgungswerk und in Ärztekammer der Region; hatte ich falsch aufgefasst. In der DRV kann man sich freiwillig noch versichern.
    Geändert von daCapo (27.01.2020 um 23:50 Uhr)



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Oder man schaut dass man die 5 Jahre doch noch irgendwo voll bekommt, zum Beispiel mit dem Mindestbeitrag den man freiwillig einzahlen kann (gut 1000€ / Jahr), kommt dann auf eine DRV-Rente und wird ggf. Pflichtmitglied in der KVdR mit allem was dann dort dazu gehört. Also eher Vorteile.
    Grundsätzlich: das ist eine Wette. Eine Wette darauf welches Rentensystem und Krankenversicherungssystem es in 30 Jahren gibt. Wie es dann tatsächlich ist kann keiner sagen.



  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Zumindest war das in den 70er Jahren auch so.
    Gerade für Personen, die nicht wissen, ob sie in Deutschland bleiben wollen oder ob sie überhaupt ärztlich für immer tätig sein wollen, ist es daher möglicherweiser sinnvoller in die DRV zu zahlen. Bei der Ärzteversorgung kann man nicht auszahlen lassen und sich dann 2054 auf 50-150€/Monat freuen bis zum Lebensende (wer weiß wieviel sowas dann wert ist).
    Seit wann hast du ein Wahlrecht bei ärztlicher Tätigkeit?



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