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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Du kannst in beides einzahlen.



  2. #12
    Banned
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Seit wann hast du ein Wahlrecht bei ärztlicher Tätigkeit?
    JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen! War mir beim Berufseinstieg anders erzählt worden und ich habe es geglaubt und nicht nachgelesen.

    Tolle Sache: Dann hat man bei möglichen Renteneintritt Ansprüche der Ärzteversorgung Westfalen, Niedersachsen, Bayern usw. (nicht alle Monate werden übergeleitet); vllt hat man auch noch in der Schweiz gearbeitet und dort ein wenig Ansprüche; sollte man seinen LEbenslauf gut pflegen. hinzukommt KZVK oder VBL; bei der KZVK war ich auch mal 1/2 Jahr als ich bei einem kirchlichen Haus gearbeitet habe: Alles Eingezahlte verfällt, wird nicht übergeleitet an VBL, kommt der "Gemeinschaft" zu Gute nach Aussage der Sachbearbeiterin.



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen!
    Im Prinzip.

    Oder du lässt dich befreien und stellst dann einen Antrag freiwillig irgendeinen Beitrag zu zahlen. Also zum Beispiel den Mindestbeitrag. Das kannst du jederzeit wieder ändern und trotzdem ein paar Monate sammeln um zumindest mal auf die geforderten 5 Jahre zu kommen.
    Denn wenn du dich nicht befreien lässt zahlst du ziemlich viel ein und die Ärzteversorgung fordert auch ziemlich...



  4. #14
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    JA ist korrekt, Pflichtmitgliedschaft bei der Ärzteversorgung. Mein Fehler. Man sollte sich dann bei der DRV befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen! War mir beim Berufseinstieg anders erzählt worden und ich habe es geglaubt und nicht nachgelesen.

    Tolle Sache: Dann hat man bei möglichen Renteneintritt Ansprüche der Ärzteversorgung Westfalen, Niedersachsen, Bayern usw. (nicht alle Monate werden übergeleitet); vllt hat man auch noch in der Schweiz gearbeitet und dort ein wenig Ansprüche; sollte man seinen LEbenslauf gut pflegen. hinzukommt KZVK oder VBL; bei der KZVK war ich auch mal 1/2 Jahr als ich bei einem kirchlichen Haus gearbeitet habe: Alles Eingezahlte verfällt, wird nicht übergeleitet an VBL, kommt der "Gemeinschaft" zu Gute nach Aussage der Sachbearbeiterin.
    Zumindest bei der VBL kannst du deinen Anteil dir auszahlen lassen falls keine 5 Jahre zusammen kommen. Trotzdem doof für den AG Anteil auf den du Steuer gezahlt hast



  5. #15
    Banned
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    Hmm leider schon 5 Jahre einzahlen müssen;



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