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Die Sperre von 3 Monate ist wenn man selbst kündigt/Aufhebungsvertrag unterschreibt. Für zu spät gemeldet gibt es 7 Tage. Nicht 8 nicht 14. 7 Tage.
Ich war am Ende der Weiterbildung immer mal im ALG1-Bezug und hatte wenig Probleme mit Stellenvorschlägen. Die Aussage war immer, dass ich eh bald das nächste finde. Und als klar war, dass ich mich niederlasse, haben sie mich in Ruhe gelassen, auch Urlaub und Mutterkindkur war dann drin. Ich habe auch die meiste Zeit Honorardienste in der Zeit gemacht und mich immer so 3-4 x im Monat für einen Tag vom Bezug abgemeldet und wieder angemeldet.
Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das Fazit ist ja quasi dass man das Ganze erstmal entspannt angehen kann. Ich möchte halt erst meine Schwerpunktweiterbildung fix in der Tasche haben bevor ich mich weiter bewerbe und kann/will mich somit erst 1,5 Monate vor Vertragsende damit anfangen - vlt nimmt mich sonst mein alter Arbeitgeber übergangsweise, dann ist alles etwas besser planbar.
Lg
Moonchen