Es ist richtig, daß die Zeit der Nebentätigkeit vom ALG-Betrag gestrichen wird. Ich habe aber "Honorararzt" Dienste gemacht, wo man ohne weiteres als FA innerhalb von 1-2 Wochen einen fünfstelliges Einkommen generieren kann, und da fällt es wirklich nicht ins Gewicht, wenn von einem ALG 1 von vielleicht 3-4000 EUR ein Drittel durch das Jobcenter gestrichen wird. KV und ÄV zahlt der jeweilige AG für diese Zeit.
In diversen Fächern gibt es ja unzählige Angebote für "Honorar" (ANÜ) Einsätze nur für das Wochenende, die sich möglicherweise noch nicht mal "schädlich" auf das ALG 1 auswirken, weil man unter der Woche ja zur Verfügung stünde...vielleicht hat das jemand sogar schon mal ausprobiert.
Basis für das ALG 1 ist im übrigen nicht der Tariflohn, sondern der "stattgehabte" Verdienst inkl. Dienste.
Die Urlaubssache ist rein pro forma- die Abmeldung würde ich aber schon vornehmen, für den Fall, daß ausgerechnet in dieser Zeit der Sachbearbeiter eine Rückfrage hat und man ist gerade nicht erreichbar.