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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    kann ein mod das löschen und die user blocken, wir brauchens hier keine der dreiste lügen verbreitet
    Ihre Diskussionskultur ist wirklich ausgezeichnet. Sehr bedauerlich, dass wir uns wohl nie persönlich begegnen werden. Ich habe meine Aussage mit Quelle belegt und bin noch immer der Meinung das ich grundsätzlich Recht habe - auch wenn es in diesem speziellen Fall wohl in der Praxis anders gehandhabt wird.



  2. #32
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Nebenverdienst lohnt sich nicht. Durch das geringere Einkommen bekommst du zum einen Lohnsteuer zurück. Falls du auf eine Wochenarbeitszeit von mehr als 15h kommst, stehst du dem Arbeitsmarkt in der Woche nicht zur Verfügung. Und so musst du diese Woche KV bezahlen und die komplette Woche wird dir nachträglich vom ALG gestrichen.
    Es ist richtig, daß die Zeit der Nebentätigkeit vom ALG-Betrag gestrichen wird. Ich habe aber "Honorararzt" Dienste gemacht, wo man ohne weiteres als FA innerhalb von 1-2 Wochen einen fünfstelliges Einkommen generieren kann, und da fällt es wirklich nicht ins Gewicht, wenn von einem ALG 1 von vielleicht 3-4000 EUR ein Drittel durch das Jobcenter gestrichen wird. KV und ÄV zahlt der jeweilige AG für diese Zeit.
    In diversen Fächern gibt es ja unzählige Angebote für "Honorar" (ANÜ) Einsätze nur für das Wochenende, die sich möglicherweise noch nicht mal "schädlich" auf das ALG 1 auswirken, weil man unter der Woche ja zur Verfügung stünde...vielleicht hat das jemand sogar schon mal ausprobiert.
    Basis für das ALG 1 ist im übrigen nicht der Tariflohn, sondern der "stattgehabte" Verdienst inkl. Dienste.
    Die Urlaubssache ist rein pro forma- die Abmeldung würde ich aber schon vornehmen, für den Fall, daß ausgerechnet in dieser Zeit der Sachbearbeiter eine Rückfrage hat und man ist gerade nicht erreichbar.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #33
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Das möchte das Jobcenter dann regelhaft von einem Arzt bescheinigt haben.
    Jobcenter und Agentur für Arbeit sind zwei ganz verschiedene Paar Schuh, aber ja, grundsätzlich hast du natürlich recht.



  4. #34
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    Zitat Zitat von qvk60 Beitrag anzeigen
    Ihre Diskussionskultur ist wirklich ausgezeichnet. Sehr bedauerlich, dass wir uns wohl nie persönlich begegnen werden. Ich habe meine Aussage mit Quelle belegt und bin noch immer der Meinung das ich grundsätzlich Recht habe - auch wenn es in diesem speziellen Fall wohl in der Praxis anders gehandhabt wird.
    Die Aussage war eben in so fern völlig falsch, als dass es so klingt als müsste man am Tag 1 lieber Müll vom Straßenrand sammeln als Blutabnehmen. Und das ist halt blödsinn. Wenn auch aus Sicht eines aussenstehenden Laien verständlich, weil man sich nur auf das beziehen kann was man mal "irgendwo gelesen" hat.

    BTW, ich hab für den verein 10 Jahre gearbeitet, ich weiß wovon ich rede ;)



  5. #35
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    Das stimmt schon, dass mit dem Verdienst bei der Arbeitnehmerüberlassung das Streichen einer Woche ALG1 nicht ins Gewicht fällt. Aber leider zählen die maximal 15 Arbeitsstunden auch für die Wochenenden. Das (fadenscheinige) Argument ist, dass die Arbeitszeit von >15h/Woche der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt im Wege steht.

    Mit ging es vordergründig um Auszeit und Zeit für die Familie. Hatte mir ausgerechnet, dass ich mit 6x24h Notarzt pro Monat oder ca. 8 Dienste BDZ auf ein akzeptables Gehalt komme.

    Ich habe mich auch bei zwei Vermittlungsagenturen registriert und täglich eine Masse an Angeboten bekommen. Erstaunlicherweise war der Röntgenkurs sehr häufig Voraussetzung. Kleinere Häuser eben ohne Radiologe im Dienst. Den habe ich aber nicht. Aber es gab trotzdem genug passende Angebote



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