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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    erlebt: Ärzte die als Pflegehilfskräfte arbeiten... solange die Berufserlaubnis oder Approbation in Deutschland noch nicht vorlag.
    Ich habe meine Nebentätigkeit in der Pflege mit Datum der Approbation niedergelegt (war vor ein paar Jahren auch schon mal Thema ), im Rettungsdienst verhält es sich ähnlich. Da geht es hauptsächlich um das Vermeiden von Kompetenzwirwarr. Ansonsten bleibt in der Tat nur die Heilpraktikererlaubnis oder Landarztquoten "Opfer" als Grund für einen Gesetzesverstoss.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #47
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von Bombenbauer Beitrag anzeigen
    Kenne mich nicht aus aber
    Finde den Fehler
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #48
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    ?????
    Natürlich kann ein approbierter Arzt arbeiten, was er will, Sonderfälle wie Landarztquote mal ausgenommen. Sonst hätten die Herren Lauterbach, Rösler und Maschmeyer genauso wie die Damen Huml, VdL, Furthwängler etc... ein Problem. In der Sowjetunion war das ein wenig anders geregelt, der Trend geht aber schon in die Richtung, ist es das, was Du meinst?

    Ob es sinnvoll ist, wie in den meisten KH nichtärztliche und delegierbare Tätigkeiten vom ärztlichen Personal ausführen zu lassen, ist eine ganz andere Diskussion
    Maschmeyer hat nicht zu Ende studiert.



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  4. #49
    Registrierter Benutzer
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    189
    Mir ist nochmal eine Frage in den Sinn gekommen. Wenn man selber kündigt wird man ja für 3 Monate fürs ALG gesperrt, wie sieht es aber aus wenn man kündigt weil gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird (mehr als 60h/W über 6 Monate u.ä.). Das müsste ja eigentlich als unzumutbar gelten (wie z.B. Mobbing) und man müsste um die Sperrfrist herum kommen?



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  5. #50
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    Mir ist nochmal eine Frage in den Sinn gekommen. Wenn man selber kündigt wird man ja für 3 Monate fürs ALG gesperrt, wie sieht es aber aus wenn man kündigt weil gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird (mehr als 60h/W über 6 Monate u.ä.). Das müsste ja eigentlich als unzumutbar gelten (wie z.B. Mobbing) und man müsste um die Sperrfrist herum kommen?
    Wahrscheinlich müsstest du in diesem Fall eher gegen den Dienstplan klagen...



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