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Ich habe meine Nebentätigkeit in der Pflege mit Datum der Approbation niedergelegt (war vor ein paar Jahren auch schon mal Thema ), im Rettungsdienst verhält es sich ähnlich. Da geht es hauptsächlich um das Vermeiden von Kompetenzwirwarr. Ansonsten bleibt in der Tat nur die Heilpraktikererlaubnis oder Landarztquoten "Opfer" als Grund für einen Gesetzesverstoss.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Mir ist nochmal eine Frage in den Sinn gekommen. Wenn man selber kündigt wird man ja für 3 Monate fürs ALG gesperrt, wie sieht es aber aus wenn man kündigt weil gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird (mehr als 60h/W über 6 Monate u.ä.). Das müsste ja eigentlich als unzumutbar gelten (wie z.B. Mobbing) und man müsste um die Sperrfrist herum kommen?
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