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Ein guter Arbeitsrechtler kann natürlich auch gegen die Sperrfrist erfolgreich Einspruch erheben... unzumutbare Dienstpläne reichen da eher nicht als Begründung (und mobbing ist nochmal was anderes).
Man wird völlig zu recht darauf verweisen, daß der AN ja zum einen gegen die Dienstpläne hätte juristisch vorgehen können und auch im Falle einer Kündigung auch ein Anschlussvertrag unmittelbar hätte "klargemacht" werden können.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"