Och Leute. Man redet hier von Langzeitarbeitslosen. Dieses "nach unten abwerten" dürfen die Vermittler erst nach einer gewissen Zeit (meiner Erinnerung nach 6 Monate!) und dann auch nicht in einer Größenordnung von Arzt zu Müllmann. Das wird am Gehalt ausgerechnet. Also verbreitet bitte nichts wovon ihr keine Ahnung habt, no offence.
Edit: §140 SGB III, wenn man schon von "es muss nur Zumutbar sein" redet
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.