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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von S.Pearce Beitrag anzeigen
    Ich hoffe sehr das war keine Ironie, denn wenn man den Menschen einfach freundlich begegnet und deren Arbeit auch als "wertvoll" wahrnimmt (auch wenn sie es für einen selbst nicht ist), ist das tatsächlich so.
    war keine Ironie, ist meiner Schwester ziemlich genau so passiert als sie nach ihrer Ausbildung nach Berlin gezogen ist. Die Mitarbeiter im Arbeitsamt haben genug mit ihren Problemarbeitslosen zu tun, wieso sollten sie Zeit auf jemanden verwenden, der das zu 99% auch in kürzester Zeit selber schafft? Man kann sich den Fall ja auf Wiedervorlage in 2-3 Monaten legen und wenn dann noch keine Abmeldung erfolgt ist, nen freundlichen Brief schicken, wie es denn ausschaut und ob Hilfestellung benötigt wird. Das wäre dann das Signal, sich spätestens dann wirklich zu kümmern ^^



  2. #12
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    In Bayern ist das nicht so locker. Die Akademikerabteilung ist halt einfach gelangweilt, ich musste in wenigen Wochen mehrmals persönlich erscheinen bzw. innerhalb von wenigen Tagen schriftlich antworten, warum ich die tollen zugesandten Stellenangebote nicht annehme (irgendwelche orthopädischen Privatpraxen ohne Weiterbildungsermächtigung).
    Hatte wohlgemerkt schon die Zusage in einer anderen Abteilung bei meinem alten Arbeitgeber und hab nur noch auf die Zustimmung vom Personalrat gewartet.



  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von qvk60 Beitrag anzeigen
    Nö, ist kein Spaß. Die Arbeit muss nur zumutbar sein, nach unten gibt es da wenig Grenzen.

    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht...eige/?type=999
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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Am einfachsten ist es, wenn schon ein neuer Vertrag besteht. War auch knapp 2 Monate arbeitslos gemeldet da zwischen Auslaufen des einen und Start des anderen Jobs 2 Monate dazwischen lagen. Hab den neuen Vertrag beim Amt vorgelegt und musste mich nicht mehr melden. Wurde aber darauf hingewiesen, dass ich in den 2 Monaten nicht mehr als 21 Tage in Urlaub sein dürfe. War in Hessen.



  5. #15
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    Wie ist das z.B. wenn man einen Vertrag hat der bis zum FA befristet ist. Also als AA unbefristet aber endet automatisch wenn man FA wird. Dann bekommt man Bescheid in 6 Wochen (als Beispiel, irgendwas unter 3 Monaten) ist Prüfung, man besteht, ist FA und damit gilt Arbeitsvertrag nicht mehr und somit ist man arbeitslos. Da kann man sich ja unmöglich 3 Monate vorher arbeitslos melden weil man es da noch gar nicht wusste. Wie ist das dann?



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