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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Sorry, war Unsinn.



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    Wie ist das z.B. wenn man einen Vertrag hat der bis zum FA befristet ist. Also als AA unbefristet aber endet automatisch wenn man FA wird. Dann bekommt man Bescheid in 6 Wochen (als Beispiel, irgendwas unter 3 Monaten) ist Prüfung, man besteht, ist FA und damit gilt Arbeitsvertrag nicht mehr und somit ist man arbeitslos. Da kann man sich ja unmöglich 3 Monate vorher arbeitslos melden weil man es da noch gar nicht wusste. Wie ist das dann?
    Dann da melden wenn man weiß die Prüfung ist am Tag X. Quasi wie bei einer Kündigung. Da hat man ja dann auch einen Beleg (Vertrag) dass man nicht wusste wann das genau endet.



  3. #18
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich habe mich auch erst am Tag nach der FA-Prüfung arbeitslos gemeldet, da der Vertrag für die Folgestelle noch nicht fix und geplanter Antrittstermin auch erst im Folgequartal war. Und an der damals aktuellen Stelle wollte ich nicht bleiben...
    Den Sachbearbeiter habe ich genau das erste und das letzte Mal gesehen. Der hat sich gefreut, einen frischgebackenen FA bald problemlos von seiner Liste zu haben, hat mich nicht mit Arbeitsangeboten, Vorstellungsgesprächen etc. behelligt und der Urlaub war (nach schriftlicher Abwesenheitsmeldung, um der Form genüge zu tun) auch kein Problem....
    Übrigens war auch die Aufnahme einer kurzfristigen ANÜ "Honorararzt"- Tätigkeit während des ALG-1 Bezuges auch gar kein Problem, solange man dies mitteilt, damit die Zahlungen ggf. angepaßt werden können.
    Rein subjektiv schätze ich, daß man vom Amt für mindestens ein halbes Jahr normalerweise in Ruhe gelassen wird, da sich Wechsel (z.b. vom KH in eine Praxis) wegen KV-Kram etc. durchaus mal in die Länge ziehen können. Man sollte nur sagen, daß man sich schon um eine Stelle kümmert...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #19
    Banned
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    Erstmal wird man unterstützt selber was zu finden (gibt ja massig Bedarf), Vorschläge habe ich nicht bekommen.

    Meine Erfahrung zuletzt habe mich dort: 2x Termine, 3 Monate arbeitslos. 1. Termin gemeldet, 2. Termin mit Berater gesprochen, dass ich neuen Job. Das wars.



  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von qvk60 Beitrag anzeigen
    Das Arbeitsamt kann und wird verlangen das du eine Tätigkeit aufnimmst, die ggf. weit unter deiner jetzigen Qualifikation liegt (alos auch Dinge wie Müllmann oder Reinigungskraft).
    kann ein mod das löschen und die user blocken, wir brauchens hier keine der dreiste lügen verbreitet



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